Erster bestätigter Corona-Fall im Kanton St.Gallen
4.3. / 6:45: Bei einer Person im Kanton St.Gallen ist das Coronavirus nachgewiesen worden. Die Person wird vom Kantonsspital betreut. Sie befindet sich in guter gesundheitlicher Verfassung. Die Person sowie deren enge Kontaktpersonen wurden identifiziert, informiert und haben Verhaltensanweisungen erhalten. Für die Bevölkerung besteht kein erhöhtes Risiko.
Bei der Person handelt es sich um eine erwachsene Frau aus St.Gallen. Sie zeigt leichte Symptome wie Schnupfen, ist aber in guter gesundheitlicher Verfassung. Eine Hospitalisation ist nicht notwendig. Die Frau muss jedoch bis 48 Stunden nach Ende der Symptome und insgesamt zehn Tage zu Hause bleiben. Sie hat eine Verhaltensinstruktion erhalten.
Die Frau weilte vom 21. bis 23. Februar 2020 in Mailand. Wenige Tage nach ihrer Rückkehr zeigte sie leichte Symptome und hat richtig gehandelt: Sie blieb zuhause, meldete sich telefonisch beim Arzt und wurde für einen Abstrich aufgeboten. Dieser ist nun positiv ausgefallen. Noch ausstehend ist das zweite Laborresultat des Referenzlabors für Viruserkrankungen (NAVI) in Genf.
Das Kantonsarztamt hat Personen, die mit der Frau im selben Haushalt wohnen, sowie weiteren engen Kontaktpersonen 14 Tage Quarantäne verordnet. Quarantäne bedeutet, dass die betroffenen Personen während der Inkubationszeit von 14 Tagen zuhause bleiben müssen und keinen engen Kontakt zu weiteren Personen haben dürfen. Mit diesem Schritt kann eine allfällige Übertragung des Virus eingedämmt werden. Quarantäne wird als Vorsichtsmassnahme - wie im aktuellen Fall - bei Personen verhängt, die derzeit keine Symptome einer Erkrankung zeigen.