Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Region
29.04.2025
01.07.2025 18:02 Uhr

Doch kein Steg über die Alt-Linth

Richtung Obersee (ca. bei der Zahl 409) sind die Linthfähre und der neue Fussgängersteg geplant. Direkt daneben liegt der Eingang zum Naturschutzgebiet Bätzimatt.
Richtung Obersee (ca. bei der Zahl 409) sind die Linthfähre und der neue Fussgängersteg geplant. Direkt daneben liegt der Eingang zum Naturschutzgebiet Bätzimatt. Bild: Patrizia Baumgartner
Für den Oberseerundweg plante die Agglo Obersee einen Fussgängersteg über die Alt-Linth in Tuggen. Nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichtes Schwyz beerdigt sie das Steg-Projekt.

Die Agglo Obersee zieht das Baugesuch für den geplanten Fussgängersteg über die Alt-Linth zurück. Grund dafür ist ein Entscheid des Verwaltungsgerichts Schwyz vom 16. Dezember 2024, in dem die Beschwerde von BirdLife Schweiz, Pro Natura und dem VCS Verkehrs-Club der Schweiz gutgeheissen wurde. Das Gericht hat die erteilte Baubewilligung aufgehoben und den Fall zur ergänzenden Abklärung des Sachverhalts und zu einem neuen Entscheid an den Regierungsrat zurückgewiesen.

Flachmoor-Grenze und Pufferzone nicht festgelegt

Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass der Kanton Schwyz bislang weder den genauen Grenzverlauf des Flachmoors Bätzimatt festgelegt noch eine gesetzlich geforderte ökologische Pufferzone definiert habe. Diese hätte bereits bis zum 1. Oktober 1997 ausgewiesen werden müssen. Eine Baubewilligung innerhalb einer solchen Zone könne erst erteilt werden, wenn eindeutig nachgewiesen ist, dass das Vorhaben das Schutzziel des Flachmoors nicht gefährdet.

Potenzielle Beeinträchtigungen für Wasser- und Zugvögel

Kritik übte das Gericht zudem an der unzureichenden Auseinandersetzung der Bewilligungsinstanzen mit möglichen Auswirkungen der geplanten Brücke auf das Schutzgebiet. So seien insbesondere potenzielle Beeinträchtigungen für Wasser- und Zugvögel sowie andere Tierarten ungenügend berücksichtigt worden. Auch die Prüfung von Alternativstandorten sei nicht ausreichend erfolgt. Dass der Obersee-Rundweg im kantonalen Richtplan eingetragen ist, wurde im Entscheid des Gerichts nicht gewürdigt.

Grosser Finanzaufwand und zu knappes Zeitfenster

Angesichts des erheblichen zeitlichen Aufwands für eine erneute Prüfung und das knappe Zeitfenster für die Umsetzung – die finanziellen Mittel aus dem Agglomerationsprogramm der 3. Generation stehen nur noch bis Ende Dezember 2025 zur Verfügung – hat die Agglo Obersee entschieden, das Projekt nicht weiterzuverfolgen. Das Baugesuch wird daher formell zurückgezogen.

Der Oberseerundweg wird somit zwischen Tuggen und Schmerikon weiterhin wie bisher auf den bestehenden Routen von SchweizMobil (Route 4, 84 bzw. 99) via Grynau geführt.

Agglo Obersee

Die Gemeinden des Vereins Agglo Obersee gruppieren sich rund um den oberen Zürichsee. Hier leben rund 185'000 Einwohner/-innen und arbeiten rund 93'000 Beschäftigte.

Um den stetig wachsenden Herausforderungen in diesem stark vernetzten Gebiet im Metropolitanraum Zürich aktiv zu begegnen, wurde im Juli 2009 der Verein Agglo Obersee gegründet. Mitglieder sind die vier St.Galler Gemeinden Eschenbach, Rapperswil-Jona, Schmerikon und Uznach, zehn Schwyzer und sechs Zürcher Gemeinden sowie die Kantone St.Gallen, Schwyz und Zürich. Im Aggloprogramm stimmen die 20 Gemeinden und 3 Kantone ihre Verkehrs- und Siedlungsentwicklung aufeinander ab. Erfüllt das Aggloprogramm die Anforderungen des Bundes wirksam, so leistet dieser an Verkehrsinfrastrukturmassnahmen Beiträge aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF), über den das Schweizer Volk am 12. Februar 2017 abgestimmt hat.

Agglo Obersee / Redaktion Linth24