Im Herbst 2022 ist eine Änderung des eidgenössischen Energiegesetzes in Kraft getreten, die Erleichterungen bei den Bewilligungsvoraussetzungen für Photovoltaik-Grossanlagen sowie deren Förderung beinhaltet. Die Bewilligungen für solche Anlagen werden durch die Kantone erteilt, wobei aber jeweils unter anderem die Zustimmung der Standortgemeinde vorliegen muss. Diese ist im gleichen Verfahren einzuholen, das für den Erlass von kommunalen Gesetzen bzw. Reglementen massgebend ist.
SAK und EKZ planen Baugesuch – Einwilligung Amdens nötig
Vor dem Hintergrund der Gesetzesänderung hat die St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) zusammen mit den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) die Abklärungen für eine Photovoltaik-Grossanlage beim ehemaligen Steinbruch Schnür (zwischen Betlis und Quinten) wiederaufgenommen. Die Projektinitianten möchten im Frühjahr 2024 ein entsprechendes Baugesuch beim Kanton einreichen.
Da der Standort der Anlage im Gemeindegebiet von Amden liegt, ist für die Erteilung einer Baubewilligung die Zustimmung der politischen Gemeinde Amden notwendig. Aktuell ist vorgesehen, dass sich der Gemeinderat Amden Ende Januar 2024 mit der Frage der Zustimmung zu einem solchen Projekt befasst und den Beschluss anschliessend dem fakultativen Referendum unterstellt.
Infoveranstaltung für Bevölkerung geplant
Um die Bevölkerung von Amden über das Projekt zu informieren, findet am 23. Januar 2024 im Gemeindesaal Amden eine Informationsveranstaltung der Projektinitianten statt. An der Informationsveranstaltung werden auch Vertreter des Gemeinderates anwesend sein.