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Rapperswil-Jona
08.11.2020
08.11.2020 10:20 Uhr

Hecken-Affäre: Stöcklings gewagte Ablenkungsmanöver

Stadtpräsident Martin Stöckling in den Obersee Nachrichten: «Alles korrekt abgelaufen». Wohl kaum, wie die Analyse von Linth24 zeigt.
Stadtpräsident Martin Stöckling in den Obersee Nachrichten: «Alles korrekt abgelaufen». Wohl kaum, wie die Analyse von Linth24 zeigt. Bild: Linth24
Stadtpräsident Martin Stöckling nahm in den ON zur Hecken-Affäre Stellung. Seine Aussagen sind fragwürdig. Linth24 legt alle Akten zum Fall offen und kommentiert ihn. Der Stadtrat klemmt (noch).
  • Von Bruno Hug

Zum ominösen Geschäft, in dem die Stadt dem Götti des Stadtpräsidenten eine neue Hecke mit Kosten von rund 15‘000 Franken bezahlte, sagte der Stadtpräsident den Obersee Nachrichten, es sei «kein Zufall, dass die Geschichte zwei Wochen vor den Wahlen publiziert» worden sei. Ausserdem sei bei diesem Geschäft «alles korrekt abgelaufen». Die Stadt habe «die Sache offen kommuniziert», habe aber feststellen müssen, dass «auf Linth24 nicht alle Informationen erwähnt» worden seien.

Linth24 legt alle Akten offen

Stöcklings Aussagen sind Ablenkungsmanöver und sehr gewagt. Die Fakten zeigen ein anderes Bild:

Erstens: Die Publikation des Hecken-Geschäfts hatte nichts mit den Wahlen zu tun: Den ersten Brief aus dem Stadthaus zu den dubiosen Amtshandlungen erhielt Linth24 am 13. September 2020. Danach klärte Linth24 vor Ort die Fakten ab und stellte den involvierten Beamten Fragen zur Sache. Nach deren Antworten publizierte Linth24 den ersten Bericht am 20. September. Das ist ein normaler Redaktionsablauf. Dass danach die Stadtratswahlen stattfanden, hatte nichts mit der Publikation der Affäre zu tun.

Zweitens: Entgegen der Aussage des Stadtpräsidenten hat Linth24 keine Informationen unterdrückt. Alle relevanten Fakten wurden dargelegt und auch die städtischen Medienmitteilungen wurden publiziert.

Damit derart verzerrende Anschuldigungen aus dem Stadthaus nicht mehr möglich sind, veröffentlicht Linth24 zur Hecken-Bezahlung an den Götti des Stadtpräsidenten nachfolgend sämtliche Mails und Akten. Zudem wird der Wortlaut aller drei Briefe des Stadthaus-Informanten 1:1 publiziert – zu dessen Schutz jedoch abgeschrieben auf neutrales Papier.

Aufgrund der Veröffentlichung aller Akten wird für jedermann ersichtlich, dass die Hecken-Berichte den Fakten entsprechen:

Bericht 1, Bericht 2, Bericht 3, Bericht 4 von Linth24 zur Hecken-Affäre.

Kaum etwas ist korrekt abgelaufen

Es bleibt noch die Aussage des Stadtpräsidenten zu kommentieren, in der Hecken-Affäre sei «alles korrekt abgelaufen».

Linth24 hat nachfolgend die ganze Affäre im Detail aufgearbeitet. Aufgrund der Fakten kommt wohl nicht nur Linth24 zum Schluss, dass der Griff ins Portemonnaie der Steuerzahler für den Götti des Stadtpräsidenten kaum berechtigt war.

Stadtrat rückt Akten (noch) nicht heraus

Linth24 hat seine Akten der städtischen Geschäftsprüfungskommission (GPK) zugestellt. Sie untersucht nun im Auftrag des Stadtrates (!) den Fall.
Zudem hat Linth24 gemäss dem Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in die seit Jahren getätigten schriftlichen und mündlichen Reklamationen von Bauamt und Werkdienst an den Heckenbesitzer Ludwig Brühwiler gefordert.

Der Stadtrat antwortete auf die Eingabe von Linth24: Grundeigentümer Ludwig Brühwiler könne gemäss Artikel 14 des Öffentlichkeitsgesetzes zur Offenlegung der Korrespondenz zuerst Stellung zu nehmen.

Ein Vorgehen, das zu hinterfragen ist, denn praktisch alle Amtsakten sind öffentlich. Es ist jedoch anzunehmen, dass die geforderten Korrespondenzen zur Hecke trotz dieser Rückfrage bald offengelegt werden. Denn, wenn alles so «korrekt abgelaufen» ist, wie der Stadtpräsident und der Stadtrat es verkündet haben, wird es kein Problem sein, die Akten zu öffnen. Linth24 wird dazu informieren.

Warum die städtische Hecken-Bezahlung zum Himmel stinkt!

Folgend zeigt Linth24 auf, warum die Zahlung für die private Hecke mit dem Geld der Steuerzahler alles andere als korrekt war:

Die von der Stadt anerkannten Fakten

  • Ludwig Brühwiler, Eigentümer der Liegenschaft Mövenstrasse 11 und Götti des Stadtpräsidenten, hat seine 30 Meter lange Hecke vor Jahrzehnten entlang dem Strandweg direkt auf die Grenze und damit auf öffentliches Land gesetzt. (siehe Mail 9 von der Stadtkanzlei)
  • Weil die Hecke die Fussgänger behinderte, machte der Strandweg im Bereich dieser Liegenschaft einen Bogen in die gegenüberliegende Bauernwiese. (Mail 9)
  • Die Bauverwaltung hat Brühwiler «über mehrere Jahre» «mündlich und schriftlich» aufgefordert, die Hecke zurückzuschneiden (siehe Mail 6 und Brief Stadthaus-Informant).
  • Für Hecken schreibt das Gesetz einen Abstand von 50 cm zur Grenze vor. Wer dies nicht befolgt, muss sie auf eigene Kosten zurücksetzen. Brühwiler widersetzte sich dieser Pflicht gemäss Aussagen der Stadt über Jahre.
  • 2020 bezahlte die Stadt Brühwiler für insgesamt rund 15'000 Franken eine neue Hecke und leitete sogar noch den Bau.
  • Dem Stadtpräsidenten war die Abwicklung des Geschäfts bekannt. Statt es zu kontrollieren, trat er in den Ausstand.

Unhaltbare Gründe zum Griff in die Stadtkasse

Linth24 hat durch einen stadtinternen Informanten von diesem Fall erfahren und stellte der Verwaltung per Mail Fragen dazu.

Der Stadthaus-Informant schrieb Linth24 danach, in der Stadtverwaltung sei man wegen dieser Fragen «sehr nervös» geworden. Und man habe «versucht», mit dem Liegenschaftseigentümer «L. Brühwiler ein gemeinsames Wording zu finden, um die Hecken-Zahlung zu rechtfertigen».

In einer ersten Mail gaben Tiefbauchef Lacher – und danach die Stadtkanzlei – zwei Gründe an, weshalb die Stadt die neue Hecke bezahlte:

Grund 1: Nicht mehr wachsenden Sträucher

Die Stadt habe 2006 eine öffentliche Wasserleitung rund 1.2 Meter unter dem Rasen von Ludwig Brühwiler verlegt. Danach sei der Graben mit dem Aushubmaterial wieder aufgefüllt und nur mit 10 Centimeter Humus überdeckt worden. Deshalb seien später im Grabenbereich keine Sträucher mehr gewachsen.

Dieses Argument ist aus folgenden Gründen unglaubwürdig:

  • Wäre es so gewesen, dass über der Leitung keine Sträucher mehr gewachsen sind, hätte die 10-cm-Humusschicht problemlos und mit minimalen Kosten erhöht werden können.
  • Es gibt viele Sträucher, die auch bei lehmhaltigem Boden wachsen. (Siehe Google, z.B.: «Die besten 10 Stauden für Lehmboden.)
  • Der Wasserleitungsgraben war vielleicht 1 Meter breit. Bei Bedürfnis nach Sträuchern hätte der Eigentümer solche auch neben diesem Graben setzen können.
  • Wie das Bild von Google Earth zeigt, gibt es in besagtem Rasen der Mövenstrasse 11 generell fast keine Sträucher. Das macht die Aussage mit den Sträuchern noch unglaubwürdiger.

Bild von Google Earth

Grund 2: Die Wasserlachen im Rasen

Als zweiten Grund für die Bezahlung der Hecke führte der Tiefbauchef an, dass es nach der Strandwegsanierung im Jahr 2011 bei «Starkregen» auf Brühwilers Rasen «Wasserlachen» gegeben habe.

Auch dieses Argument ist unglaubwürdig:

  • Der Rasen der Brühwilers fällt mehrheitlich gegen den Strandweg. Und der Weg gegen die Bauernwiese gegenüber Brühwilers Haus. Somit konnten im Rasen der Mövenstrasse 11 wegen des Strandwegs gar keine Wasserlachen entstehen.
  • Zudem: Bei «Starkregen» entstehen überall Wasserlachen. Solche stören niemanden und verflüchtigen sich nach dem Regen wieder.
  • Ausserdem ist nicht belegt, dass der Strandweg wegen der 2011 erfolgten Sanierung höher zu liegen kam. Wäre dem so gewesen, hätten auch andere Liegenschaften dasselbe Problem gehabt. Das aber war nicht der Fall.

Auch rechtlich keinen Grund zur Kostenübernahme

Die zwei vorgenannten Gründe zur Kostenübernahme der Hecke durch die Stadt sind fadenscheinig. Noch viel wichtiger aber ist: Die Kostenübernahme war auch aus rechtlicher Sicht unhaltbar. Die Wasserleitung wurde 2006, also vor 14 Jahren verlegt, der Strandweg 2011, also vor 9 Jahren saniert. Die maximal fünfjährige Garantie für allfällige Schäden aus einem Bau ist somit in beiden Fällen seit Jahren abgelaufen.

Antwort vom Tiefbauchef lässt aufhorchen

Gemäss Stadtkanzlei war Tiefbauchef Josef Lacher der Alleinverantwortliche für den Entscheid zur Hecken-Bezahlung. Dafür führte er die zwei Gründe «Sträucher» und «Wasserlachen» an. Vom später durch die Stadtkanzlei vorgebrachten Bänkli schrieb Lacher nichts!

Ominös ist auch: Als der Tiefbauchef der Stadt noch nicht wusste, was Linth24 alles weiss, informierte er bezüglich Kosten falsch. Er schrieb, die Stadt habe sich an den Kosten der Hecke «mit 11'500 Franken beteiligt». Fakt war: Die Stadt hat die Hecke inklusive Sickerleitung, Neu-Vermarkung und Bauleitung bezahlt. Die Kosten beliefen sich insgesamt auf rund 15'000 Franken.

Grund 3: Auf einmal tauchte noch ein Bänkli auf

Nachdem Linth24 dem Tiefbauchef weitere Fragen zum Fall zustellte, leitete er diese an die Stadtkanzlei weiter. Sie brachte dann auf einmal noch einen dritten Grund zur Hecken-Bezahlung aufs Tapet: Brühwiler habe auf seiner Grenze jahrelang ein öffentliches Bänkli toleriert.

Damit aber schossen sich die Beamten gleich selbst in den Fuss: Wie feststeht, hatte der Liegenschaftsbesitzer mit seiner Hecke jahrzehntelang auf einer Länge von fast 30 Metern öffentliches Land belegt. Das Bänkli, für das Brühwiler von der Stadt nun auf einmal eine Entschädigung hätte bekommen sollen, mass umgekehrt zwei Meter.

Damit wird klar: Wenn schon schuldete Brühwiler der Stadt (und dem Bauern der gegenüberliegenden Wiese) eine Entschädigung, und nicht umgekehrt!

Weitere Ungereimtheiten

Im kuriosen Fall gibt es noch weitere Ungereimtheiten:

  • Aufgrund einer Mail von Stadtrat und Bauchef Thomas Furrer (siehe Mail 2) liessen der Stadtpräsident und sein Tiefbauchef den Stadt-Bauchef bei diesem brisanten Fall aussen vor. Warum?
  • Mehr als verdächtig ist auch, warum nicht Lacher die Fragen von Linth24 beantwortete, sondern die dem Stadtpräsidenten unterstellte Stadtkanzlei – obwohl dieser im Ausstand war und die Stadtkanzlei mit dem Bauwesen nichts zu tun hat.

Der steuerliche Aspekt

Hätte Liegenschaftseigentümer Brühwiler von der Stadt tatsächlich 15'000 Franken zugut gehabt, hätte ihm die Stadt dieses Geld überweisen müssen. Und Brühwiler hätte es in seiner Steuererklärung als Einkommen deklarieren müssen.

Im Gegenzug hätte er versuchen können, das Versetzen der Hecke steuerlich in Abzug zu bringen. Das geht aber nicht so leicht: Ein Bürger schrieb Linth24 zur Hecken-Affäre, er habe versucht, seine Gartenerneuerung steuerlich abzusetzen. Das Steueramt der Stadt habe ihm dazu geschrieben: «Betreffend der Thuja-Hecke sei eine reine Ersatzhecke steuerlich anrechenbar. Bei Vergrösserungen, Komfortverbesserungen oder sonstigen Veränderungen sei ein Anteil als Anlagekosten zu berücksichtigen» und müsse somit versteuert werden. 

Brühwiler’s Hecke musste ersetzt werden, weil er sie ungesetzlich auf die Grenze, das heisst auf fremdes Land pflanzen liess. Somit ist davon auszugehen, dass er die Hecke (bei wahrheitsgetreuer Information ans Steueramt) steuerlich nicht (so leicht) hätte absetzen können. Womit ihm die Stadt mit ihrer Hecken-Bezahlung mutmasslich noch half, Steuern zu sparen.

Ethisch (zu) tiefes Niveau

Im ganzen Fall geht es um relativ wenig Geld. Viel wichtiger aber ist: Es geht darum, wie diese Stadt geführt ist und welche ethische Leitlinie in der Verwaltung verfolgt wird. Und es geht auch um die Vorbildfunktion des obersten Chefs. Wenn dieser derartige Geschäfte für seinen Götti erlaubt und solche in seinen Augen «korrekt» sind, bewegt sich die Ethik in dieser Stadt auf (zu) tiefem Niveau.

Wie störend sich derartige Klüngeleien – man nennt das auch Vetternwirtschaft – intern auswirken, beweist die Reaktion des tapferen Informanten. Er wollte die «finanzielle Schweinerei» (siehe «drei Briefe des Stadt-Informanten») nicht tolerieren und gelangte an Linth24. Dass der Stadtrat nun gegen ihn – noch bevor die GPK den Fall untersucht hat – Anzeige gegen Unbekannt erstattete, erschreckt aufmerksame Bürgerinnen und Bürger doppelt.

Ausstand des Stadtpräsidenten

Stadtpräsident Stöckling ist in Rapperswil-Jona aufgewachsen. Er hat überall einen Freund oder Schulkameraden. Trotzdem aber ist er für diese Stadt verantwortlich. Nichts gehört, nichts gesehen und nichts gesagt zu haben enthebt ihn nicht seiner Pflicht, für integres Handeln in seiner Verwaltung zu sorgen.
Er ist in dieses Amt gewählt worden, um seine Verantwortung wahrzunehmen, und nicht, um sie je nach Bedarf abzugeben.

Bruno Hug, Linth24