Der Kanton St.Gallen schreibt seit dem Jahr 2023 hohe Defizite. Von 2023 bis 2025 wird voraussichtlich Eigenkapital von bis 600 Millionen Franken bezogen, um diese Defizite auszugleichen. Das führt zu einem Abbau des freien Eigenkapitals von 1,4 auf 0,8 Milliarden Franken. Auch die kommenden Jahre zeigen rote Zahlen.
Die Regierung und der Kantonsrat sind sich einig: Es besteht Handlungsbedarf. Die Einnahmen und Ausgaben müssen wieder ins Gleichgewicht gebracht werden.
Der Kantonsrat hatte der Regierung Zielvorgaben zur Entlastung des Staatshaushalts gemacht. Bis im Jahr 2028 soll der Staatshaushalt um jährlich 180 Millionen Franken entlastet werden. Die Regierung präsentiert dem Kantonsrat nun ein Entlastungspaket im Umfang von 209 Millionen Franken.
Viele Ausgaben kürzen, einige Einnahmen erhöhen
Das höhere Entlastungsvolumen ist aus Sicht der Regierung notwendig, da sich die finanziellen Aussichten zwischenzeitlich nochmals etwas verschlechtert haben. Es zeichnen sich etwa bei den individuellen Prämienverbilligungen und der zukünftigen Finanzierung der Gesundheitskosten (EFAS) substanzielle Mehraufwendungen ab.
Das Entlastungspaket setzt sich aus 87 Entlastungsmassnahmen zusammen. Rund zwei Drittel der Massnahmen sehen vor, Ausgaben zu kürzen. Mit einem Drittel der Massnahmen werden Mehreinnahmen generiert. Der Kantonshaushalt wird damit um 86 Millionen (2026) bis ansteigend 209 Millionen Franken (2028) entlastet.
Gemeinden und Personal verhältnismässig mitbetroffen
Der Kanton und die Gemeinden sind finanziell eng miteinander verflochten. Deshalb sind auch die Gemeinden in einzelnen Bereichen vom Entlastungspaket betroffen. Im Jahr 2028 werden die Gemeinden mit knapp 14 Millionen Franken zusätzlich belastet. Das entspricht einem Anteil von knapp 7 Prozent am gesamten Entlastungsvolumen.
Auch das Kantonspersonal ist von den Entlastungsmassnahmen betroffen. Die Regierung will auf den geplanten Teuerungsausgleichs von 1,5 Prozent im Jahr 2027 verzichten. Dazu kommen Massnahmen wie der Verzicht auf die Geburtszulage, Anpassungen an den Stundentafeln oder die Aufhebung des automatischen Stufenanstiegs bei den Lehrpersonen in den Mittel- und Berufsschulen.
Zudem will die Regierung vereinzelt Aufgaben, die aktuell an externe Partner vergeben werden, zukünftig durch die Verwaltung und dadurch günstiger ausführen lassen (Insourcing). Die Betroffenheit des Personals und der Gemeinden ist aus Sicht der Regierung vertretbar und verhältnismässig. Die Regierung beurteilt das Entlastungspaket insgesamt als ausgewogen.
Investieren für die Zukunft
Die staatlichen Investitionen sind nur marginal vom Entlastungspaket betroffen. Der Kanton wird auch in Zukunft Nettoinvestitionen in der Grössenordnung von jährlich rund 230 Millionen Franken tätigen können.
Kurzfristig umsetzbare Massnahmen im Umfang von 86 Millionen Franken können bereits mit dem Budget 2026 realisiert werden. Andere Massnahmen brauchen mehr Vorlaufzeit und werden erst 2027 oder 2028 umgesetzt. 17 Massnahmen machen gesetzliche Anpassungen notwendig.
Anfang Dezember 2025 wird der Kantonsrat das Entlastungspaket 2026 in der Wintersession beraten.
Die Botschaft und die einzelnen Massnahmen sind online in der Übersicht (sowie in der nachfolgenden Info-Box) einsehbar.