Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Schmerikon
11.09.2025
11.09.2025 15:03 Uhr

Umstrittener Strandweg-Ausbau

Schmerikons Gemeinderat hält die Infrastruktur am Strandweg für ungenügend bis mangelhaft und ist gegen eine durchgängige Asphaltierung. (Archivbild)
Schmerikons Gemeinderat hält die Infrastruktur am Strandweg für ungenügend bis mangelhaft und ist gegen eine durchgängige Asphaltierung. (Archivbild) Bild: Google Streetview
Der Schmerkner Gemeinderat befasste sich mit der Machbarkeitsstudie für einen Geh- und Veloweg Rapperswil-Jona–Schmerikon. Dabei lehnt er eine Vollasphaltierung des Strandwegs ab.

Der Schmerkner Gemeinderat hat Kenntnis genommen von der Machbarkeitsstudie eines Geh-/Velowegs Schmerikon – Rapperswil-Jona und der darin beinhalteten Feststellung, dass unbesehen der Varianten für den Strandweg im Abschnitt Schmerikon keine Lösung angestrebt wird. Eine durchgehende Asphaltierung des Strandwegs auf dem Abschnitt Oberbollingen–Schmerikon lehnt er ab. Die Maximal-Variante mit einem separaten Geh-/Radweg zwischen Buech und Oberbollingen sieht er nur in Verbindung mit einer Weiterführung von Radstreifen auf dem Kantonsstrassen-Abschnitt Oberbollingen – Schmerikon mit Temporeduktion.

Machbarkeitsstudie für Veloweg entlang der Kantonsstrasse

Im Rahmen des 17. Strassenbauprogrammes wird die Kantonsstrasse/Seestrasse totalsaniert. Auf der Kantonsstrasse gibt es heute keine separate oder markierte Veloinfrastruktur. Eine Machbarkeit eines Geh- und Veloweges entlang der Kantonsstrasse Schmerikon–Rapperswil-Jona wurde deshalb geprüft. Diese hat der Kanton St.Gallen im März 2025 Vertretenden der Stadt Rapperswil-Jona und der Gemeinde Schmerikon präsentiert. Das Velonetz für den Alltag- und den Freizeitverkehr verläuft heute deckungsgleich auf dem Strandweg. Dieser entspricht aufgrund seiner schmalen Breite, des Belags und des hohen Fussverkehrsaufkommens nicht der idealen Wegführung für den Veloverkehr.

Insgesamt wurden drei Varianten vertieft:

  • Variante 1: ausschliesslich Strandweg; ca. CHF 700'000.-;
  • Variante 2: Geh-/Veloweg entlang Kantonsstrasse zwischen Buech und Bollingen; Strandweg Bollingen–Schmerikon; ca. CHF 4'500'000.–;
  • Variante 3: Geh-/Veloweg entlang Kantonsstrasse zwischen Buech und Oberbollingen; Strandweg Oberbollingen–Schmerikon; ca. CHF 8'500'000.–.

Einzig im Abschnitt Oberbollingen–Schmerikon sind aus geometrischen Gründen die Voraussetzungen für einen separaten Geh-/Veloweg nicht gegeben. Daher sind auf dem Gemeindegebiet Schmerikon alle drei Varianten identisch. Für die Auswertung und den Vergleich der Varianten wurden unterschiedliche Kriterien geprüft. Die Variante 1 «Strandweg» schliesst bei der Bewertung am besten ab und der Kanton empfiehlt, diese Variante weiterzuverfolgen.

Infrastruktur am Strandweg ungenügend bis mangelhaft

Der Gemeinderat teilt die Einschätzung, dass die bestehende Infrastruktur am Strandweg im Abschnitt Schmerikon ungenügend bis mangelhaft ist. Dies ist begründet durch die weitestgehend ungenügende Breite, den unversiegelten Belag und insbesondere durch das Konfliktpotenzial zwischen den Parkfeldern am Ziegelhof und bei der Helbling Werft sowie den fehlenden Sichtweiten bei den Wochenendhäusern beim Ziegelhof. Eine Veränderung dieser Situation ist nur schwer und mit ganz erheblichen Eingriffen in die Eigentumsrechte der Anstösser möglich.

Durchgehende Asphaltierung mit Nachteilen

Im Weiteren beurteilt der Gemeinderat die am einfachsten umzusetzende Massnahme – die durchgehende Asphaltierung – zudem kritisch. Für Fussgänger sind versiegelte Oberflächen unattraktiv, die Wärme-Abstrahlung an heissen Tagen ist erheblich grösser und die Geschwindigkeit der Velofahrenden nimmt zu, womit das Konfliktpotenzial der beiden Nutzergruppen erhöht statt entschärft wird.

Trennung von Fuss- und Veloverkehr als Fernziel

Da langfristig mit einer weiteren Zunahme des Freizeitverkehrs zu Fuss und zu Rad zu rechnen ist, muss die Trennung der Nutzergruppen daher das Fernziel sein. Insofern ist die Maximal-Variante 3 in Verbindung mit einem Fahrverbot für Velos auf dem Strandweg nachvollziehbar. Konsequenterweise müsste bei dieser Variante die ablehnende Haltung der Kantonspolizei zu einer Temporeduktion der Kantonsstrasse auf 50 km/h zur Umsetzung eines Kernfahrbahnkonzeptes im Abschnitt Oberbollingen bis Ortseinfahrt beseitigt werden, um die Weiterführung nördlich der Bahnlinie zu ermöglichen.

Gemeinderat Schmerikon / Redaktion Linth24