Der Gemeinderat Schmerikon hat am 22. März 2022 der Kantonspolizei St.Gallen aufgrund der Beobachtungen beantragt:
- an der Zürcherstrasse die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bis zum Ziegelhof auszudehnen;
- die semistationäre Geschwindigkeitsmessung im Bereich der Zürcherstrasse wieder zu platzieren und
- in kürzeren Abständen und regelmässig das Überholverbot an der Zürcherstrasse zu kontrollieren.
Bedingungen für Tempo 50 nicht gegeben – Gutachten nötig
Mit Schreiben vom 16. Mai 2022 nimmt die Kantonspolizei ausführlich Stellung.
Eine Höchstgeschwindigkeit von 50 generell setze eine dichte Überbauung auf mindestens einer der beiden Strassenseiten voraus – eine Situation, die vorliegend nicht gegeben sei. Zudem verlaufe die Zürcherstrasse in diesem Abschnitt gerade und sei übersichtlich. Eine Vergleichbarkeit mit der Rickenstrasse in Gebertingen, wo kürzlich die Höchstgeschwindigkeit 50 generell erlassen wurde, sei nicht gegeben. Um eine abweichende Höchstgeschwindigkeit verfügen zu können, sei ein Gutachten basierend auf Art. 108 der Signalisationsverordnung erforderlich.
Stattgegeben wird hingegen dem Antrag auf häufigere Radarkontrollen und Kontrollen zur Einhaltung des bestehenden Überholverbots.
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Kantonspolizei zu Kenntnis und verzichtet vorerst aufgrund der geringen Erfolgsaussichten auf eine Begutachtung.