Der Schutz von Kulturdenkmälern und die Förderung erneuerbarer Energien sind zwei gleichwertige Interessen. Im Zuge des starken Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen zeigte sich bei Eigentümerinnen und Eigentümern von denkmalgeschützten Bauten zunehmend eine Unzufriedenheit mit dem Bewilligungsverfahren und der geltenden Praxis. Für viele war es nicht nachvollziehbar, warum auf ihrem Dach keine Solaranlage installiert werden konnte oder dass es dafür eine Mitwirkung der Denkmalpflege braucht.
Das Departement des Innern hat sich deshalb mit der Energiebranche, den Planenden und den Gemeinden ausgetauscht und eine neue Bewilligungspraxis entwickelt. Diese entspricht einem grossen Bedürfnis: Aktuell setzen 38 von 75 Gemeinden diese um und laufend kommen weitere dazu. Das Ziel ist es, dass bis im Frühling 2025 alle Gemeinden die neue Praxis eingeführt haben.
Neue Onlinekarte hilft von Beginn weg
Die neue Praxis orientiert sich am Wert der Dachlandschaft. Es wird unterschieden zwischen einzigartigen Dachlandschaften, solchen von hohem Wert und solchen mit einem gewissen Wert. Diese Einstufung nimmt die Denkmalpflege in Zusammenarbeit mit den Gemeinden vor. Das Resultat wird in einer Karte mit einem Ampelsystem (siehe Infobox unten) dargestellt.
Diese neue, online einsehbare Karte ermöglicht eine parzellengenaue sowie rasche Orientierung über Auflagen des Ortsbildschutzes. Wo dies nötig ist, kann von Anfang an zusammen mit der Denkmalpflege nach einer Lösung gesucht werden. In grünen Gebieten genügt hingegen neu eine einfache Meldung an die Baubehörde, sofern die einfachen Gestaltungsvorschriften erfüllt sind.
Eigentümerinnen und Eigentümern wissen also schon in einem frühen Stadium der Planung, ob sie bestimmte Auflagen erfüllen müssen oder der Einbezug der Denkmalpflege notwendig ist. Dasselbe gilt für Planungsbüros oder Installationsbetriebe.