An einer kürzlichen Sitzung hat der Gemeinderat Schmerikon beschlossen, die «Neue Bewilligungspraxis Solaranlagen (Stand 24.04.2024)» anzuwenden. Die Wegleitung wurde für die Optimierung der Bewilligungspraxis wurde ab Herbst 2023 durch einen Projektausschuss gebildet mit Vertretenden der wichtigsten Anspruchsgruppen (VSGP, NetzSG Bau & Umwelt, AREG, Heimatschutz, DI, kantonale Denkmalpflege und Energieagentur) erarbeitet.
Anlass ist, den unbefriedigenden Zielkonflikt zwischen Energie- und Kulturerbe-Zielen zu beseitigen und eine Vereinfachung und Lockerung bezüglich der bestehenden Bewilligungspraxis zu erreichen.
«Grün», «orange» oder «rot» für Solaranlage auf Schutzobjekten
Die Praxis basiert auf einem Ampelsystem:
- Grün für Dachlandschaften mit gewissem Wert (z.B. Ortsbildschutzgebiete und Einzelobjekte von lokaler Bedeutung). Hier genügt eine einfache Meldung an die Baubehörde zur Beurteilung durch die Gemeinde,
- Orange für Dachlandschaften mit einem hohen Wert (z.B. Ortsbildschutzgebiete und Einzelobjekte von kantonaler Bedeutung). Hier ist auch künftig ein Dialog mit der Denkmalpflege notwendig, Gemeinden können in Absprache mit der Denkmalpflege jedoch gebietsspezifische Richtlinien erlassen.
- Rot für einzigartige Dachlandschaften (z.B. Ortsbildschutzgebiete und Einzelobjekte von nationaler Bedeutung). Hier steht die ungeschmälerte Erhaltung der historischen Dachlandschaft im Vordergrund und daher sind PV-Anlagen nur als Ausnahme, sofern nicht einsehbar sind, denkbar.
Erst kantonale Online-Karte, dann Praxisanwendung
Für den Kanton St.Gallen wird basierend auf den Schutzverordnungen eine Online-Karte erstellt, die obige Farben und die geltenden Rahmenbedingungen für die Schutzgebiete und Einzelobjekte einfach darstellt. Sobald sich die kantonale Denkmalpflege und die jeweilige Gemeinde bezüglich der Einteilung gemäss Karte einig sind, kann die neue Praxis angewendet werden.