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07.08.2024
07.08.2024 07:18 Uhr

GZO fixiert Gläubigerversammlung

Die GZO AG lädt die Anleihegläubiger des Spitals Wetzikon zu einer Versammlung ein. Von ihren Positionen rückt sie jedoch nicht ab.
Die GZO AG lädt die Anleihegläubiger des Spitals Wetzikon zu einer Versammlung ein. Von ihren Positionen rückt sie jedoch nicht ab. Bild: GZO Wetzikon
Nach Druck der GZO Creditor Group setzt die GZO AG für 25. Oktober 2024 die Anleihegläubiger-Versammlung des Spitals Wetzikon an und will dann Einblick ins Sanierungskonzept geben.

Mehrere Anleihegläubiger bzw. Investoren, die gemeinsam über eine Kapitalbeteiligung an der GZO von 6,56 % verfügen, hatten eine Gläubigerversammlung beantragt, um über Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen zu lassen. Die Änderungen umfassen fünf Punkte, u.a. die Verlängerung der Laufzeit der Anleihe, die Verpfändung der GZO-Immobilien als Sicherheiten und die Wahl eines Vertreters der Anleihegläubiger mit Beobachterrechten im Verwaltungsrat (wir berichteten).

Die GZO lehnte diese mit der Begründung ab, dass damit die Anleihegläubiger gegenüber sämtlichen anderen Gläubigern einseitig bevorteilt würden. Nachdem die zur GZO Creditor Group formierte Investorengruppe intervenierte und dem GZO-Verwaltungsrat gar Falschaussagen vorwarf, teilte die GZO AG wenig später mit, dass sie doch zu einer Versammlung einladen werde.

GZO hält an Position fest

Die Versammlung soll am 25. Oktober 2024 gemäss den gesetzlichen Vorgaben stattfinden. Die Versammlung werde einzig den Anleihegläubigern oder deren Vertretern offenstehen, schreibt die GZO in seiner Mitteilung weiter. Die Anträge der GZO Creditor Group beziehen sich auf die ausstehende Anleihe des GZO, und die Versammlung werde über diese Anträge abstimmen.

Die GZO betont in ihrer gestrigen Mitteilung, dass sie an ihren Positionen von Mitte Juli 2024 festhalte.

Sanierungskonzept soll später definitiv vorgelegt werden

Die GZO AG sei an einem konstruktiven Dialog mit allen Stakeholdern, namentlich auch mit sämtlichen Anleihegläubigern, interessiert. Für die GZO AG sei auch klar, dass eine gesamtheitliche Sanierung des GZO Spital Wetzikon zwingend notwendig sei. «Für eine solche Sanierung bedarf es des Einbezugs aller Stakeholder, einschliesslich der Anleihegläubiger, aller anderen Gläubiger und der Aktionärsgemeinden», schreibt die GZO AG weiter. Zu diesem Zweck arbeite sie an einem Betriebs- und Sanierungskonzept. Diese Arbeiten kämen gut voran.

Dieses Sanierungskonzept wolle man den verschiedenen Stakeholdern vorstellen und deren Rückmeldungen dazu abholen. Für eine solche Versammlung, an welcher «in isolierter Art und Weise die Interessen einer einzigen – wenn auch wichtigen – Gläubigergruppe behandelt werden sollen», sei es noch zu früh. «Der Verwaltungsrat der GZO AG hat daher beschlossen, zur beantragten Versammlung der Anleihegläubiger auf einen Zeitpunkt einzuladen, an welchem die GZO AG den Anleihegläubigern ein weit fortgeschrittenes Sanierungskonzept vorstellen könne. Es sei ihr wichtig, die verschiedenen Stakeholder regelmässig über die Entwicklungen rund um die Nachlassstundung zu informieren. Man wolle zeitnah an die verschiedenen Anspruchsgruppen gelangen, heisst es in der Mitteilung weiter.

Das Nachlassstundungsverfahren sehe vor, dass die Gläubiger über die Sanierung befinden können. Dazu wird das Sanierungskonzept zu einem späteren Zeitpunkt an einer Gläubigerversammlung sämtlichen Gläubigern vorgestellt und zur Genehmigung vorgelegt werden.

Zürioberland24/bt / Linth24