Mehrere Anleihegläubiger bzw. Investoren, die gemeinsam über eine Kapitalbeteiligung an der GZO von 6,56 % verfügen, hatten eine Gläubigerversammlung beantragt, um über Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen zu lassen. Die Änderungen umfassen fünf Punkte, u.a. die Verlängerung der Laufzeit der Anleihe, die Verpfändung der GZO-Immobilien als Sicherheiten und die Wahl eines Vertreters der Anleihegläubiger mit Beobachterrechten im Verwaltungsrat (wir berichteten).
Die GZO lehnte diese mit der Begründung ab, dass damit die Anleihegläubiger gegenüber sämtlichen anderen Gläubigern einseitig bevorteilt würden. Nachdem die zur GZO Creditor Group formierte Investorengruppe intervenierte und dem GZO-Verwaltungsrat gar Falschaussagen vorwarf, teilte die GZO AG wenig später mit, dass sie doch zu einer Versammlung einladen werde.
GZO hält an Position fest
Die Versammlung soll am 25. Oktober 2024 gemäss den gesetzlichen Vorgaben stattfinden. Die Versammlung werde einzig den Anleihegläubigern oder deren Vertretern offenstehen, schreibt die GZO in seiner Mitteilung weiter. Die Anträge der GZO Creditor Group beziehen sich auf die ausstehende Anleihe des GZO, und die Versammlung werde über diese Anträge abstimmen.
Die GZO betont in ihrer gestrigen Mitteilung, dass sie an ihren Positionen von Mitte Juli 2024 festhalte.