Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Schmerikon
28.06.2024
29.06.2024 06:23 Uhr

A15-Gaster entlastet das Seedorf

Visualisierung des  «Cluster» Schmerikon von Norden.
Visualisierung des «Cluster» Schmerikon von Norden. Bild: www.a15-gaster.ch
Die A15-Gaster ermöglicht für Schmerikon die direkte Anbindung des Gebietes südlich der Bahn an die Autobahn und entlastet die Ortsdurchfahrt. Flankierende Massnahmen sind geplant.

Von kommunaler Entlastungs- zu regionaler Verbindungsstrasse

Die barrierefreie Erschliessung des Siedlungsgebiets südlich der Bahnlinie ist schon seit Jahrzehnten Diskussionsgegenstand in Schmerikon. Durch den Abschluss der Doppelspur Uznach-Schmerikon im letzten Herbst mit der nachfolgenden Umsetzung des Fahrplans 2024, wurden die Barriereschliessungszeiten deutlich länger. Rückstaus bis in die Ortsdurchfahrt sind nun häufiger und das Anliegen umso dringender. Schon 1999 und letztmals 2011 hatten die Politische Gemeinde und die Ortsgemeinde baureife «Entlastungsprojekte zur rückwärtigen Anbindung» des Gebiets ausgearbeitet. Ausgehend vom Autobahnzubringer im Mühlegraben in südlicher Richtung, die Kleine Allmeind querend und die SBB in der Härti unterquerend, sollte insbesondere der Arbeits- und Lastwagenverkehr schneller und schonender sein Ziel im Industriegebiet erreichen.

Zweifel wegen der Finanzierbarkeit bewogen die Räte der Ortsgemeinde und der politischen Gemeinde das Projekt von 1999 zu sistieren. Zehn Jahre später wurde die Planung für das kommunale Projekt neu aufgenommen. Zeitgleich mit dem Vorliegen des Bauprojekts 2011 war damals seitens des Tiefbauamts des Kantons St.Gallen (TBA) in Zusammenarbeit mit der Region Zürichsee Linth (RZL) gerade die Zweckmässigkeitsbeurteilung einer regionalen Verbindungsstrasse (RVS) erstellt worden. Diese kantonale Strasse setzt das kommunale Projekt mit Anpassungen um und führt anschliessend südlich der Bahnlinie Richtung Uznach-Gaster. Mit dieser neuen Kantonsstrasse werden die Siedlungs- und Verkehrsprobleme von regionaler und von lokaler Bedeutung für Uznach und Schmerikon gelöst. Aufgrund dieser Ausgangslage stellten Ortsgemeinde und politische Gemeinde Schmerikon die weitere Planung der kommunalen Entlastungsstrasse 2012 zurück.

Visualisierung des «Cluster» Schmerikon von Süden. Bild: www.a15-gaster.ch

Kantonales Projekt bereit zur Genehmigung

Die Projektierung der RVS A15-Gaster zog sich lange hin. 2020 lag ein Bauprojekt vor. Vorbehalte der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) führten zu einer Überarbeitung des Projektes im Abschnitt Grynaustrasse (Uznach) bis Fischhausen (Kaltbrunn). Nun liegt das Genehmigungsprojekt vor und die Anforderungen an den Naturschutz sind erfüllt.

Die Verbindungsstrasse A15-Gaster führt auf einer sechs Kilometer langen Strecke um das Siedlungsgebiet von Uznach herum. Zwischen dem Knoten Rosengarten in Schmerikon und der Rickenstrasse in Gommiswald sind sieben Anschlüsse geplant. Dazu zählt auch eine Direktverbindung ins Gebiet Härti/Allmeind. Das Projekt entlastet die Ortsdurchfahrten Schmerikon und Uznach, führt zu mehr Lebensqualität im Siedlungsgebiet und erhöht die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Die Anschlüsse zwischen Bus und Bahn werden stabiler, zudem verbessert sich die Anbindung der Region an die Autobahn.

Verlauf der Regionalen Verbindungsstrasse A15-Gaster. Bild: Tiefbauamt Kanton St.Gallen

Kanton trägt die meisten Kosten

Schmerikon wartet sehnlichst auf die Umsetzung dieses Projekts. Würde die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster nicht realisiert, müsste die Gemeinde Schmerikon die Entlastungsstrasse selber bauen und finanzieren. Vorsorglich hat die Stimmbürgerschaft im April 2023 einen Projektierungskredit in der Höhe von 600’000 Franken gutgeheissen. Basierend hierauf hat der Gemeinderat ein Vorprojekt erarbeiten lassen. Die Baukosten würden die 1999 und 2011 veranschlagten Kosten um ein Mehrfaches übersteigen. Gestiegene Anforderungen der SBB, des Umwelt- und Grundwasserschutzes, Erkenntnisse aus der Planung der RVS und die Teuerung führen zu Planungs- und Baukosten in der Höhe von über 20 Mio. Franken, die für das Schmerkner Gemeinwesen kaum tragbar wären.

Die Projektierungs- und Baukosten für das Projekt Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster bezahlt hingegen der Kanton aus dem Strassenfonds. Die Gemeinden leisten lediglich einen Kostenbeitrag von 35 Prozent an die Geh- und Radwege. Für Schmerikon beläuft sich der Aufwand auf ca. 470’000 Franken.

So könnte die «Pförtneranlage» beim Bahnübergang z.B. aussehen. Bild: Politische Gemeinde Schmerikon

Flankierende Massnahmen Allmeindstrasse

Unbesehen davon, ob die Anbindung des Industriegebiets an die A15 durch Realisierung der kantonalen RVS oder durch Umsetzung der kommunalen Entlastungsstrasse zustande kommt, sind flankierende Massnahmen auf der Allmeindstrasse zwingend erforderlich. Die neue Verbindung soll gegenüber dem bisherigen Bahnübergang priorisiert werden, und der Verkehr soll effizient auf die neue Verbindungsstrasse zur A15 gelenkt werden. Zudem müssen Massnahmen zur Optimierung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden sowie zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität umgesetzt werden. Dadurch wird die Attraktivität der nationalen Radwegverbindungen von der Linthebene zum Strandweg Schmerikon-Rapperswil erhöht.

Als Grundlage für die flankierenden Massnahmen wird ein Betriebs- und Gestaltungskonzept erarbeitet. Mögliche Massnahmen sind u.a. die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit, die Reduktion der Fahrbahnbreite, separate Rad- / Gehwege, partielle Fahrverbote für LKW Richtung Dorf. Zu gegebener Zeit wird die Bevölkerung im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens miteinbezogen werden.

Die Kosten für die flankierenden Massnahmen müssen durch die Gemeinde getragen werden. Bundesgelder werden mit dem 5. Agglomerationsprogramm (2028 – 2031) beantragt. Die Kostenbeteiligung Dritter wird geprüft.

Fakultatives Referendum ab 2. August bis 10. September 2024

Das kantonale Tiefbauamt hat für die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster in enger Zusammenarbeit mit den Gemeindevertreterinnen und -vertretern ein Genehmigungsprojekt erarbeitet. Die Bevölkerung konnte sich im Rahmen von zwei Mitwirkungsverfahren einbringen. Gemäss Strassengesetz werden die betroffenen politischen Gemeinden abschliessend angehört.

Die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse zur RVS A15-Gaster liegen bis Anfang Juli 2024 vor. Die Beschlussfassung findet nach Redaktionsschluss des Gemeindeblatts statt. In Schmerikon und Uznach unterstehen die Ratsbeschlüsse aufgrund der jeweiligen Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. In Schmerikon wird die Referendumsfrist vom 2. August bis 10. September 2024 angesetzt. Eine allfällige Referendumsabstimmung würde voraussichtlich am 24. November 2024 durchgeführt.

Informationsveranstaltung am 3. Juli 2024

Am Mittwoch, 3. Juli 2024, 19 Uhr, findet für die Bevölkerung von Schmerikon, Uznach, Benken, Kaltbrunn und Gommiswald in der Turnhalle Haslen in Uznach eine Informationsveranstaltung statt. Die Vorsteherin des kantonalen Bau- und Umweltdepartementes, Regierungsrätin Susanne Hartmann, sowie die Fachleute des kantonalen Tiefbauamts stellen das Genehmigungsprojekt vor und erläutern das weitere Vorgehen. Ergänzend informieren die Gemeinden Schmerikon und Uznach über den Stand der flankierenden Massnahmen.

Informationsanlass

Termin: Mittwoch, 3. Juli 2024, 19 Uhr
Ort: Turnhalle Haslen Uznach, Herrenackerstrasse 31, 8730 Uznach
Informationen zum Projekta15-gaster.ch

Politische Gemeinde Schmerikon/Gemeindeblatt Schmerikon / Linth24