Der Gemeinderat Schmerikon hat die Schällibaum AG mit den Zusatzleistungen für ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) für die Allmeindstrasse sowie eine Massnahmendokumentation für das 5. Agglomerationsprogramm (5. AP) zu CHF 45'000 beauftragt.
Entlastungsstrasse Allmeind soll ins Agglomerationsprogramm
Die Bürgerschaft hat am 3. April 2023 einen Kredit von CHF 600'000 inkl. MWSt. für die Erstellung eines Auflageprojekts für den Bau der Entlastungsstrasse Allmeind mit direktem Anschluss an die A15 genehmigt. Mit der kurzfristigen Erstellung eines Vorprojekts im Verlauf von 2023 werden belastbare Grundlagen erarbeitet, um 2024 einen Antrag für Bundesmittel im Rahmen des 5. AP mit einem Realisierungszeitraum 2028 – 2031 einzureichen.
Zur Berücksichtigung ist ein breiter Fächer an Argumenten beizubringen, da der Mehrwert der Entlastungsstrasse sich nicht alleine durch die Reduktion des durchschnittlichen Tagesverkehrs (DTV) auf der Ortsdurchfahrt nachweisen lässt. Vielmehr ist darzulegen, dass es ohne rückwärtige Erschliessung des Industriegebiets keine Lösung für die national bedeutende Langsamverkehrsbeziehung Rapperswil – Linthebene (Herzroute / Nationale Veloroute Nr. 9) im Abschnitt der Allmeindstrasse im Industriegebiet gibt und sich der Rückstau auf der Ortsdurchfahrt bis auf die Autobahn bei Barriereschliessungen nicht verhindern lässt.
Flankierende Massnahmen zur Entlastungsstrasse
Die Netzoptimierung für den Langsamverkehr soll durch konzeptionelle Darlegung der vorgesehenen Massnahmen im Abschnitt der Allmeindstrasse zwischen der gedeckten Aabachbrücke und dem Bahnübergang im Sinne von verbindlichen flankierenden Massnahmen zur Entlastungsstrasse dargelegt werden.
Es bietet sich zudem an, dieses Vorhaben als Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) als zusätzliche Einzelmassnahme für das 5. AP anzumelden.