Das «Sündenregister» war lang: Die Bewilligung fehlte, Bauschutt landete in der Wiese, am Waldrand brannten trotz Trockenheit Feuer, und Zivilschutzangehörige führten Aufgaben aus, die nicht zu ihren Übungsinhalten gehörten.
Eine Zivilschutzübung Mitte Juni auf einem Hof in der Gemeinde Eschenbach sorgte national für Schlagzeilen.
Fahrlässiges Vergehen
Wie die «Linth-Zeitung» jetzt berichtet, wird der Bauer wegen eines fahrlässigen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer schuldig gesprochen. Ausserdem verurteilt die Staatsanwaltschaft ihn wegen vorsätzlicher Übertretung des Umweltschutzgesetzes, weil er Abfälle ausserhalb von Deponien entsorgt hat. Auch wegen einer Übertretung des Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Waldgesetzgebung wird er schuldig gesprochen. Offenbar, weil er im Wald bauliche Vorhaben ohne die erforderliche forstrechtliche Bewilligung erstellt hat.
Der Bauer kassiert eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 90 Franken, also insgesamt 2700 Franken, die er aber nur bezahlen muss, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren erneut etwas zuschulden kommen lässt. Ausserdem verhängt die Staatsanwaltschaft eine Busse von 2000 Franken. Dazu kommen 900 Franken Verfahrenskosten.
Insgesamt 3130 Franken
Ausserdem stellt die Staatsanwaltschaft dem Bauern die Summe in Rechnung, die er sich durch das Entsorgen des Schutts auf eigene Faust gespart haben dürfte.
Insgesamt muss der Beschuldigte also rund 3130 Franken bezahlen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.