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Schänis
11.12.2025
11.12.2025 06:19 Uhr

Neues Energiefonds-Reglement

Eine der Neuerungen: Auf die bisherige Förderung von Photovoltaikanlagen wird verzichtet. Neu werden Batteriespeicher zur Eigenverbrauchsoptimierung von Solarstrom gefördert. (Themenbild)
Eine der Neuerungen: Auf die bisherige Förderung von Photovoltaikanlagen wird verzichtet. Neu werden Batteriespeicher zur Eigenverbrauchsoptimierung von Solarstrom gefördert. (Themenbild) Bild: zVg
Der Schänner Gemeinderat hat ein neues Reglement über den Energiefonds der Gemeinde erlassen. Dieses untersteht vom 5. Januar bis 13. Februar 2026 dem fakultativen Referendum.

Fördergelder aus dem Energiefons

Aus dem Energiefonds der Politischen Gemeinde Schänis werden Fördergelder für energetische Massnahmen ausgerichtet. Als Grundlage dafür dient das vom Gemeinderat am 10. November 2025 erlassene neue Reglement über den Energiefonds.

Das seit 2018 in Vollzug stehende Reglement soll aufgehoben werden. Wie bis anhin wird der Energiefonds als Spezialfinanzierung in der Gemeinderechnung geführt und geäufnet mit 

  • dem erfolgten einmaligen Übertrag des Sondervermögens Energieversorgung Schänis (im heutigen Fondsvermögen enthalten);

  • allfälligen freiwilligen Beiträgen Dritter;

  • und bei Bedarf aus Einnahmen, erzielt aus Durchleitungsentschädigungen oder Dividentenerträgen der EVS Energieversorgung Schänis AG.

Neuer Förderbereich

Der Gemeinderat bestimmt in einer Vollzugshilfe zum Energiefonds den Gegenstand und die Höhe der Förderung. Er budgetiert jährlich die erforderlichen Mittel und beantragt diese bei der Bürgerschaft.

Auf die bisherige Förderung von Photovoltaikanlagen wird verzichtet. Neu werden Batteriespeicher zur Eigenverbrauchsoptimierung von Solarstrom gefördert.

Förderberechtigt sind neue Batteriespeicher auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Schänis – und zwar unabhängig davon, ob diese an eine neue oder an eine bestehende Photovoltaikanlage angeschlossen werden.

Der Batteriespeicher muss über eine Mindestkapazität von 5 kWh verfügen und die Anlage muss technisch den geltenden Normen und Sicherheitsvorschriften entsprechen. 

Ausgestaltung der Förderbeiträge 

Der Beitrag beträgt Fr. 300.00 pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. Die maximale Förderung pro Projekt entspricht 50% der anrechenbaren Kosten, wobei der Förderbeitrag höchstens Fr. 3'000.00 beträgt.

Bei zusätzlicher Unterstützung durch Bund oder Kanton werden Doppelvergütungen an den maximalen Förderbeitrag angerechnet. Pro Gebäudenummer kann nur ein Fördergesuch gestellt werden. 

Win-win-Situation 

Es entsteht eine Win-win-Situation: Förderberechtigte Strombezüger sparen bei Energie und Netznutzung und zugleich wird durch die Erhöhung des Eigenverbrauchs und der daraus resultierenden Reduktion von Netzeinspeisungen das Stromnetz entlastet. 

Administration durch die EVS Energieversorgung Schänis AG

Neu ist nicht mehr die Energieagentur St. Gallen, sondern die EVS Energieversorgung Schänis AG mit der Administration des Energiefonds beauftragt.

Die EVS nimmt Gesuche entgegen, prüft diese und wickelt die Auszahlungen gemäss den geltenden Richtlinien ab. Die Gemeinde überwacht die sachgerechte Verwendung der Mittel.  

Öffentlich einsehbar 

Zusammen mit dem neuen Reglement über den Energiefonds der Politischen Gemeinde Schänis, welches dem fakultativen Referendum untersteht, können die Vollzugshilfe zum Reglement sowie das aufgehobene Reglement vom 31. Januar 2018 unter der Rubrik «Neuigkeiten» auf der Webseite www.schaenis.ch eingesehen werden. 

Vollzugsbeginn nach Referendumsverfahren

Wenn die Bürgerschaft dem neuen Reglement über den Energiefonds zustimmt, will heissen, wenn kein Referendumsbegehren eingereicht wird, erwächst das Reglement in Rechtskraft.

Der Gemeinderat bestimmt anschliessend den Vollzugsbeginn und publiziert seinen entsprechenden Entscheid. Bis dahin kommt das bisherige Reglement zur Anwendung. 

www.schaenis.ch/Linth24
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