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Eschenbach
05.07.2023
06.07.2023 05:19 Uhr

Polizeiliche Untersuchung nach Zivilschutzeinsatz

Zivilschützer sind gefragte Arbeitskräfte. (Symbolbild)
Zivilschützer sind gefragte Arbeitskräfte. (Symbolbild) Bild: ar.ch
Liess sich der Zivilschutz ZürichseeLinth tatsächlich auf eine illegale Übung ein? Der Rapperswil-Joner Stadtschreiber nimmt zu einem entsprechenden «Blick»-Artikel Stellung.

Unter dem Titel «Zivilschutz musste illegale Übung abbrechen» berichtete der «Blick» in seiner heutigen Ausgabe über einen angeblich unbewilligten Stallumbau in Eschenbach.

So seien am 13. Juni 45 Zivilschützer eingesetzt worden, um ein privates Bauprojekt zu unterstützen.

Gefälligkeitsdienst statt Ausbildungseinheit?

Dabei hätten die Pioniere ihren offiziellen Auftrag «Holzbearbeitung mit der Benzinkettensäge» im Sinne des Bauern interpretiert und «beim Umbau des Kuhstalls und beim Herausspitzen einer Futterkrippe aus Beton» geholfen. Einige verwendeten Abbruchmaterial, um einen Weg im Landwirtschaftsland anzulegen.

Gemäss «Blick»-Quelle hätten sich die Zivilschützer nicht an der Arbeit per se gestört, sondern dass sie im offiziellen Tenü Aufgaben zu verrichten hatten, die eigentlich der Bauer hätte erledigen müssen.

Einer der Zivilschützer sagte: «Für viele von uns, die der Landwirtschaft nahestehen, war das ein Schlag ins Gesicht.» Viele hätten sich gedacht: «Der Bauer macht jetzt das Geschäft seines Lebens.»

Der Kurs war für vier Tage geplant gewesen. Aber: Am frühen Morgen des 15. Juni wurde entschieden, die Ausbildung abzubrechen, unter anderem weil sich der Bauer nicht an die Abmachungen hielt.

Der Stadtschreiber erklärt

Nun nimmt Stefan Eberhard, Stadtschreiber von Rapperswil-Jona, im Namen der Zivilschutzorganisation  ZürichseeLinth  Stellung: «Am 13. und am 14. Juni 2023 fand ein Ausbildungs-WK des Zivilschutzes ZürichseeLinth auf einem Hof in Eschenbach statt. Es handelte sich dabei um eine Ausbildungseinheit und nicht um einen Einsatz. Insgesamt waren an den beiden Tagen 88 Zivilschützer (45 am Dienstag und 43 am Mittwoch) vor Ort. Konkret ging es um den Rückbau einer betonierten Futterkrippe mitsamt der Läger, das Trennen von Baumstämmen und das Zusammentragen von naturbelassenem Altholz aus Wald und Weide.»

Kostenlose Übungsmöglichkeiten

Für die Ausbildung seiner Mitglieder sei der Zivilschutz auf geeignete Übungsmöglichkeiten angewiesen, so Eberhard. Im Idealfall fänden solche Ausbildungen unter reellen Bedingungen und nicht auf künstlich aufgebauten Übungsanlagen statt. Für die Zivilschützer aller Stufen sei die Ausbildung unter reellen Bedingungen zusätzlich zum Ausbildungszweck auch sinnstiftend. Eberhard weiter: «Es entfallen zudem die Kosten für die Herrichtung der Übungsanlage. Der Zivilschutz war deshalb dankbar, dass er diese Gelegenheit erhielt, um die geplanten Ausbildungseinheiten zu den Modulen ‹Führen einer Gruppe / eines Zuges›, ‹Arbeitsplatzorganisation›, ‹Abbau von Beton› und ‹Holzbearbeitung mit der Benzinkettensäge› zu trainieren. Dass der Zivilschutz solche Ausbildungen auf privatem Gelände absolviert, ist kein Einzelfall.»

Der Bauer hielt nicht Wort

Vor dem Einsatz sei mit dem Bauern vereinbart worden, dass es in seiner Verantwortung zu klären sei, ob für die vereinbarten Abbrucharbeiten im Rahmen der Ausbildung eine Baubewilligung erforderlich sei. Anfänglich sei man davon ausgegangen, dass dies nicht der Fall sei. Am frühen Morgen des dritten Ausbildungstages zeigte sich aufgrund von neuen behördlichen Informationen, dass die Situation rund um die Baubewilligung doch nicht so klar sei. Das – sowie der Umstand, dass sich der Bauer nicht an die getroffenen Abmachungen hielt – war der Grund, die Übung abzubrechen.

Gegen das Gesetz verstossen?

Eberhard gibt zu, dass da und dort eine Kompetenzüberschreitung stattgefunden haben könnte: «Die Führung des Zivilschutzes muss aufgrund von entsprechenden Meldungen davon ausgehen, dass sich vereinzelt Angehörige des Zivilschutzes auf Anordnungen des Bauern auf Arbeiten einliessen, die nicht im Zusammenhang mit der Ausbildungseinheit standen.» Diese Vorkommnisse werden zivilschutzintern aufzuarbeiten sein. Ob diese Arbeiten gegen gesetzliche Vorgaben verstiessen, sei offensichtlich Gegenstand polizeilicher Untersuchungen.

Thomas Renggli