Das fakultative Referendum zum neuen Kaltbrunner Energieförderprogramm ist unbenutzt abgelaufen. Das Reglement gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 und seit Anfang Mai können bei der Energieagentur St.Gallen Fördergesuche eingereicht werden. Die wichtigsten Fakten lauten wie folgt:
Was ist das Ziel?
Die Gemeinde Kaltbrunn setzt mit dem Förderkatalog wichtige Anreize für eine klimaverträgliche, CO₂-neutrale, sichere und zukunftsgerichtete Nutzung und Produktion von Energie.
Wie gelingt dieses Ziel?
Mit einer Aufstockung des bisherigen Förderkatalogs und durch die Ausrichtung von gezielten Förderbeiträgen an Vorhaben, welche mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- a) das Vorhaben führt zur Reduktion des CO₂-Ausstosses von Gebäuden und Fahrzeugen;
- b) das Vorhaben führt zur Reduktion des Wärme- oder Kältebedarfs von Gebäuden;
- c) das Vorhaben führt zur Produktion CO₂-neutraler Energie;
- d) das Vorhaben führt zu einer effizienteren Nutzung der Energie;
- e) das Vorhaben dient in einer anderen Form der Umsetzung der Energiestrategie der Gemeinde.
Was wird konkret gefördert?
- Fensterersatz CHF 1'500
- Fernwärme-Anschluss als Ersatz für Öl-, Gas- oder Stromheizungen CHF 2'500
- Elektrische Wärmepumpen CHF 1'000
- PV-Anlagen auf bestehenden Bauten CHF 1'000
- Elektroautos CHF 1'000
Wie lauten die Bedingungen?
Für die einzelnen Vorhaben gelten spezifische Fördervoraussetzungen. Beispielsweise müssen bauliche Massnahmen über die gesetzlichen oder behördlich verfügten Vorschriften hinausgehen. Im Fall von Photovoltaik-Anlagen besteht darum nur Anspruch auf Förderbeiträge für Anlagen auf bestehenden Bauten. Die Erstellung von gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen auf Neubauten ist nicht förderberechtigt.
Wo kann ich ein Gesuch stellen?
Unter www.efoerderportal.sg.ch finden Sie die Online-Gesuchseingabe, einen praktischen Fördergeldrechner sowie die Wegleitung der jeweiligen Fördermassnahme.
Wie lautet der Gesuchsprozess?
Damit die Gemeinde die Unterstützungsbeiträge budgetieren kann, muss das Gesuch vor der Ausführung eingereicht werden. Die Verarbeitung erfolgt dann durch die Energieagentur St.Gallen in mehreren Schritten:
- Gesuchstellung auf dem e-Förderportal;
- Gesuchsprüfung durch Energieagentur St.Gallen und Beitragszusicherung;
- Einreichung Projektabschluss durch Gesuchstellende;
- Kontrolle Projektabschluss und Auszahlungsschreiben durch Energieagentur St.Gallen;
- Überweisung des Förderbeitrags durch die Gemeinde.
Wer kann meine Fragen beantworten?
Die Energieagentur St.Gallen unterstützt Sie bei Ihren Projekten gerne unter Tel. 058 228 71 88 oder info@energieagentur-sg.ch.