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Schmerikon
19.09.2025
19.09.2025 06:35 Uhr

Geschäftsstelle für Schutzgebiet

Das Schmerikoner Riet ist ein Flachmoor nationaler Bedeutung und erhält nun eine Geschäftsstelle, die von einer externen Firma aus Tuggen geführt wird.
Das Schmerikoner Riet ist ein Flachmoor nationaler Bedeutung und erhält nun eine Geschäftsstelle, die von einer externen Firma aus Tuggen geführt wird. Bild: Politische Gemeinde Schmerikon
Zur Entlastung der Schutzgebietskommission für das Schmerikoner Riet hat der Schmerkner Gemeinderat einer externen Firma das Mandat für den Betrieb einer Geschäftsstelle erteilt.

An seiner Sitzung vom 9. September 2025 hat der Schmerkner Gemeinderat das Mandat zur Ausübung der Geschäftsstelle des Schutzgebiets Schmerikoner Riet an das Büro für ökologische Optimierungen GmbH, Tuggen (Ökobüro) erteilt.

29 ha Flachmoor nationaler Bedeutung

Das Schmerikoner Riet ist ein Flachmoor von nationaler Bedeutung. Es wurde 1994 als Flachmoor Nr. 195 mit einer Ausdehnung von 29 ha. unter Schutz gestellt. Es wird nach einem 2018 erlassenen Pflegekonzept bewirtschaftet.

Aufsicht und Umsetzung der Bewirtschaftung

Für die Umsetzung insgesamt trägt eine Schutzgebietskommission Verantwortung, die vom Gemeinderat gewählt wird. Vertreten darin sind die Schutzgebietsbeauftragte und der Einsatzleiter der Sozialeinsätze, die Ortsgemeinde und das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF), Naturschutzorganisationen, die Bewirtschafter, sowie eine mandatierte externe Fachbegleiterin.

Die Schutzgebietsbeauftragte organisiert und überwacht, dass der Perimeter des Pflegekonzepts gemäss den Vorgaben bewirtschaftet wird. Die Bewirtschaftung erfolgt weitestgehend durch Landwirte mit GAöL Vertragsflächen. Ausgewählte Flächen werden durch Mitarbeitende der Gemeinde oder Dritte im Auftrag der Gemeinde bewirtschaftet.

Operative und finanzielle Führung durch Gemeinde

Das kantonale Amt für Natur Jagd und Fischerei begleitet die Umsetzung und trägt einen hohen Anteil der Kosten (bis zu 90%). Gleichwohl muss die operative und finanzielle Führung des Schutzgebiets von Gesetzes wegen durch die Gemeinde ausgeführt werden.

Geschäftsstelle soll Aufsicht für Zukunft sicherstellen

Aufgrund von personellen Veränderungen und mit dem Ziel, die Betreuung des Schutzgebiets für die Zukunft sicherzustellen, wird nun eine externe Geschäftsstelle mandatiert. Sie übernimmt wesentliche Aufgaben der Schutzgebietsbeauftragten und der externen Fachperson sowie die administrativen Arbeiten.

Gemeinderat Schmerikon / Redaktion Linth24