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Schmerikon
18.04.2025
19.04.2025 00:18 Uhr

Planauflagen Aabach und Obersee

Ausschnitt aus dem Gewässerperimeter Aabach 2025 in Schmerikon und Uznach mit Beitragsplan.
Ausschnitt aus dem Gewässerperimeter Aabach 2025 in Schmerikon und Uznach mit Beitragsplan. Bild: Politische Gemeinde Schmerikon
In Schmerikon und Uznach liegt bald das Projekt zur Aabach-Sanierung zwischen SBB-Brücke und Tobel und in Schmerikon die Ausscheidung des Obersee-Gewässerraums zur Mitwirkung auf.

Gewässerschutz und Hochwasserschutz sind treibende Kräfte zum Ausbau und Revitalisierung der Oberflächengewässer. Als Seeanrainer ist die Gemeinde Schmerikon besonders betroffen. Fliessgewässer durchfliessen das Gemeindegebiet vom Berg zum Tal, hin zum See. Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum haben in den vergangenen Jahrzehnten eine Siedlungsentwicklung gefördert, die den ungehinderten Abfluss erschweren.

Sehr eindrücklich wurde im letzten Herbst in Valencia, Spanien aufgezeigt, was passiert, wenn im Hinterland ein Extremereignis eintritt und der freie Abfluss, in diesem Fall zum Mittelmeer hin, durch einen lückenlosen Siedlungsgürtel zugestellt ist.

Fischgängige Rampe und verschobene Brücke Säntisstrasse oberhalb der SBB-Brücke. Bild: Politische Gemeinde Schmerikon

2. Etappe für Aabach-Hochwasserschutz

Beim Aabach sind im Zusammenhang mit dem Ausbauprojekt 2. Etappe, zwischen Tobel-Austritt im Uznaberg und der SBB-Brücke, zahlreiche Massnahmen vorgesehen, die sich aus den Defiziten ableiten.

Die wesentlichen Massnahmen betreffen Sicherstellung des Hochwasserschutzes und die ökologische Aufwertung des Bachlaufs. Zu den Hochwasserschutzmassnahmen zählen die Anhebung und Sicherung der Kantonstrassenbrücke, der Schutz der weiteren Brücken vor Erosion und der Ersatz und die Sanierung der Ufermauer im Siedlungsbereich. Zur ökologischen Aufwertung trägt insbesondere die Gerinneaufweitung ausserhalb des Siedlungsgebietes bei. Mit strukturierenden Massnahmen werden bestehende aquatische und terrestrische Lebensräume aufgewertet und neue geschaffen. Durch den Ersatz der Schwelle Säntisstrasse durch eine Rampe wird die Längsvernetzung verbessert.

Auszug aus dem revidierten Sondernutzungsplan Gewässerraum Aabach. Bild: Politische Gemeinde Schmerikon

Das Projekt wurde im Spätherbst 2020 der Mitwirkung unterstellt. Nach Anpassungen haben die Räte der politischen Gemeinden Uznach und Schmerikon das Projekt genehmigt und dem Kanton und dem Bund zur Prüfung unterbreitet. Der Kanton stimmte dem Projekt zu und stellte seine Beiträge in Aussicht. Nicht so der Bund, der diverse Forderungen zum Schutz des Grundwassers forderte. Gänzlich abgelehnt hat er die vorgesehene Ausscheidung des Gewässerraumes unter Inanspruchnahme der Ausnahmebestimmungen für dicht überbaute Gebiete im Uznaberg.

Die Gemeinderäte Uznach und Schmerikon kamen daher nicht umhin, den Sondernutzungsplan zur Festlegung des Gewässerraumes anzupassen und diesen ordentlich, unter Inanspruchnahme eines Korridors von 44 m auszuscheiden. Dadurch sind zahlreiche Liegenschaften im Uznaberg auf der rechten Bachseite stark betroffen. Der Sondernutzungsplan lag im Sommer 2024 öffentlich zur Mitwirkung auf. Es gingen zahlreiche ablehnende Stellungnahmen ein.

Nach aktuellem Kostenvoranschlag wird mit Gesamtkosten von knapp 13 Mio. Franken gerechnet. Bund und Kanton leisten einen Beitrag von mindestens 69%. Die Gemeinden tragen 40% der verbleibenden Restkosten der Hochwasserschutzmassnahmen und 100% der verbleibenden Restkosten der Massnahmen zur ökologischen Aufwertung. Die betroffenen Grundeigentümer im möglichen Überschwemmungsbereich tragen die Restkosten in der Grössenordnung von 1.5 bis 1.8 Mio. Franken. Die individuelle Belastung der einzelnen Grundstücke wird durch eine Schätzungskommission festgelegt.

Nach Anpassungen findet nun die öffentliche Auflage vom 22. April bis zum 21. Mai 2025 statt.

Luftbild des betreffenden Uferabschnittes in Schmerikon. Bild: Politische Gemeinde Schmerikon

Obersee: Planerischer Schutz durch Gewässerraum-Festlegung

Auch stehende Gewässer, wie der Obere Zürichsee haben in Bezug auf Hochwasserschutz und Gewässerschutz gesetzliche Bestimmungen zu berücksichtigen. Beim Obersee geht es derzeit in erster Linie darum, den planerischen Schutz durch Festlegung des Gewässerraumes sicher zu stellen. Aus aktuellem Anlass soll diese Festlegung nun im Abschnitt zwischen dem Dampfschiffsteg und dem Seeanstoss der Badi erfolgen.

Von den gesetzlichen Bestimmungen zur Ausscheidung eines mindestens 15 Meter betragenden Gewässerraumes wird hierbei an zahlreichen Stellen abgewichen, da die aktuelle, rechtskräftige Uferlinie gemäss Gewässerraum Grundlagenkarte weder den gegenwärtigen Uferverhältnissen noch den historischen Gegebenheiten entspricht. So handelt es sich beim «Rheinkieshafens» der Ortsgemeinde um eine künstliche Anlage, die ab 1952 durch die Rheinkies AG entstand. Darüber hinaus wurde auch im Hafen Bad am See und Hafen Rösslihab darauf verzichtet, den Gewässerraum auf 15 m auszuweiten, da dieser über das SBB-Trassee hinausgegangen wäre und nicht zu erwarten ist, dass die Gleisanlagen in naher oder ferner Zukunft verlegt werden.

Der Sondernutzungsplan wird ebenfalls vom 22. April bis 21. Mai 2025, hierbei jedoch zur Mitwirkung, aufgelegt. 

Politische Gemeinde Schmerikon / Redaktion Linth24