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08.08.2025

GZO-Sachwalter: Neuwahl-Antrag

Die GZO-Gläubiger befinden über einen Antrag zur Absetzung der Sachwalter Umbach-Spahn (l.) und Kesselbach von der Kanzlei Wenger Plattner.
Die GZO-Gläubiger befinden über einen Antrag zur Absetzung der Sachwalter Umbach-Spahn (l.) und Kesselbach von der Kanzlei Wenger Plattner. Bild: GZO/Wenger Plattner
Am 8. September 2025 findet die Gläubigerversammlung der GZO AG Spital Wetzikon statt. Abgestimmt wird über den Antrag von Clearway Capital, die aktuellen Sachwalter abzusetzen.

Die Sachwalter der GZO AG Spital Wetzikon laden zur Gläubigerversammlung ein. Die Veranstaltung findet am 8. September 2025 im Stadthofsaal in Uster statt. An dieser Gläubigerversammlung wird über den Stand des Nachlassverfahrens und des Betriebs informiert werden, wie es in einer Mitteilung der GZO AG heisst.

Im Rahmen der Versammlung können die Gläubiger Anträge stellen, einen Gläubigerausschuss einzusetzen sowie einen neuen Sachwalter zu bestimmen. Eine Abstimmung über das Sanierungskonzept oder den Nachlassvertrag finde an dieser Gläubigerversammlung nicht statt, so die Mitteilung weiter.

Auch Anleihegläubiger teilnahmeberechtigt

Stimmberechtigt sind alle Gläubiger der GZO AG. Die bekannten Gläubiger erhalten eine persönliche Einladung durch die Sachwalter. Es sei möglich, sich als Gläubiger an der Gläubigerversammlung vertreten zu lassen. «Obwohl der Schuldenruf für die Anleihegläubiger widerrufen und seither noch nicht wieder durchgeführt werden konnte, sind auch Anleihegläubiger teilnahme- und stimmberechtigt», schreibt die GZO AG. «Die Sachwalter informieren in der SHAB-Publikation, wie sich Anleihegläubiger für eine Teilnahme an der Versammlung zu legitimieren haben.»

Antrag für neuen Sachwalter ist traktandiert

Ende Juli 2025 gab Clearway Capital bekannt, dass sie an der Gläubigerversammlung einen Antrag stellen werden, die beiden Sachwalter Umbach-Spahn und Kesselbach durch einen neuen zu ersetzen (wir berichteten). Als Begründung schrieb Clearway, dass die Sachwalter die Interessen der Gläubiger nicht ausreichend vertreten und die Anliegen der Aktionäre zu sehr im Vordergrund stehen würden. Konkrete Angaben dazu machte Clearway allerdings nicht.

Wie die GZO AG heute schreibt, wird der Antrag zur Neuwahl der Sachwalter an der Versammlung vom 8. September 2025 traktandiert. Die GZO AG schreibt dazu: «Clearway hatte bereits mehrfach erfolglos auf juristischem Weg versucht, einen Wechsel der Sachwalter zu erreichen. Sowohl die Anträge vor dem Bezirksgericht Hinwil als auch die Beschwerde vor dem Obergericht Zürich im Frühjahr 2025 wurden vollumfänglich abgewiesen.» Die Richter hätten die Unabhängigkeit von Brigitte Umbach-Spahn und Dr. Stephan Kesselbach bescheinigt.

«Verzögerung des Verfahrens»

Aufgrund der Komplexität der vorliegenden Sanierung des GZO als eines der ersten Spitäler in der Schweiz, welches das Sanierungsinstrument eines Nachlassverfahrens anwendet, seien ein einschlägiger Fachausweis und ausgewiesene Expertise der eingesetzten Sachwalter unerlässlich. Nicht nur erfordere es fundierte Kenntnisse im Verfahrensrecht, sondern auch ein tiefes Verständnis für die Abläufe im Gesundheitswesen. «Bei einem Wechsel der Sachwalter wäre mit einer Verzögerung des Verfahrens infolge Einarbeitungszeit zu rechnen», so die GZO AG. Eingespielte Aufsichtsprozesse müssten sich erneut etablieren.

Beides würde das Verfahren verlangsamen und Kosten zulasten der Gläubiger verursachen, so die GZO AG. Ausserdem würde die Bestimmung eines neuen Sachwalters voraussichtlich auch Verunsicherungen im Betrieb und bei den Gläubigern auslösen. Das bisherige Verfahren habe den Betrieb stabilisiert und damit den Erhalt der medizinischen Versorgung in der Region gestärkt.

Das GZO teile den von Clearway geäusserten Eindruck nicht, dass Gläubigergruppen unfair behandelt würden. Der Austausch mit den Gläubigern sei für die Leitung des GZO von grosser Bedeutung. Sie begrüsse es, wenn sich die Gläubiger an der Versammlung aus erster Hand informieren – oder sich vertreten lassen.

Zürioberland24/bt / Linth24