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21.12.2024
21.12.2024 06:38 Uhr

GZO: Definitive Nachlassstundung

Weitere Gnadenfrist: Das GZO Spital Wetzikon bekommt nochmal sechs Monate Zeit.
Weitere Gnadenfrist: Das GZO Spital Wetzikon bekommt nochmal sechs Monate Zeit. Bild: Deborah Spinelli/GZO Spital Wetzikon
Das Bezirksgericht Hinwil hat der Überführung der provisorischen in die definitive Nachlassstundung fürs GZO Spital Wetzikon per 19. Dezember 2024 zugestimmt. Das verschafft Zeit.

Die GZO AG Spital Wetzikon befindet sich seit dem 30. April 2024 in der provisorischen Nachlassstundung. Das Bezirksgericht Hinwil hat am 19. Dezember 2024 entschieden, die provisorische Nachlassstundung in eine definitive Nachlassstundung zu überführen. Dies teilt die GZO AG in einer Mitteilung mit.

Die definitive Nachlassstundung verschaffe der GZO AG die Möglichkeit, ein Sanierungskonzept unter Einbezug aller relevanten Interessengruppen umzusetzen, so das Spital weiter.

Sachwalter bleiben trotz Kritik

Als definitive Sachwalter sind die bisherigen Sachwalter, Brigitte Umbach-Spahn und Dr. Stephan Kesselbach, eingesetzt worden. Die von Clearway Capital GmbH angeführte GZO-Gläubigergruppe hatte vor kurzem deren sofortige Absetzung beantragt. Die Gläubigergruppe stellt die Motive der Sachwalter infrage, insbesondere angesichts des Interessenkonflikts, dass die Sachwalterin Umbach-Spahn mit Patrick Umbach verheiratet ist – einem Mitglied des Gemeinderats von Gossau ZH, eine der zwölf Aktionärsgemeinden der GZO. Darüber hinaus ist der Gemeindepräsident von Gossau, Jörg Kündig, auch Präsident des Verwaltungsrates der GZO.

Probleme aufgeschoben, nicht aufgehoben

Das Bezirksgericht Hinwil hat die definitive Nachlassstundung für sechs Monate gewährt bis zum 19. Juni 2025. Das Gericht folgte damit dem Antrag der provisorischen Sachwalter und der GZO AG Spital Wetzikon.

In seiner Prüfung des Gesuchs sei das Gericht zum Schluss gekommen, dass im Rahmen der definitiven Nachlassstundung Aussicht auf den Abschluss eines Nachlassvertrages bestehe.

Die definitive Nachlassstundung könne für maximal sechs Monate bewilligt werden. Danach könne die definitive Nachlassstundung aber noch einmal für maximal weitere 18 Monate verlängert werden, so die GZO AG.

Auf Lösungssuche

In den kommenden Monaten werde das bislang erarbeitete Sanierungskonzept «gemeinsam mit den relevanten Interessengruppen» weiterentwickelt und konkretisiert. Ziel sei es, eine «nachhaltige und tragfähige Lösung» für das Spital Wetzikon zu finden, das «operativ gut funktioniert». Dazu werde die GZO AG Spital Wetzikon den offenen Dialog mit den Anspruchsgruppen fortführen, um die bestmöglichen Lösungsansätze zu erarbeiten, verspricht die GZO-Leitung.

Zürioberland24/bt / Linth24