Die GZO AG Spital Wetzikon befindet sich seit dem 30. April 2024 in der provisorischen Nachlassstundung. Das Bezirksgericht Hinwil hat am 19. Dezember 2024 entschieden, die provisorische Nachlassstundung in eine definitive Nachlassstundung zu überführen. Dies teilt die GZO AG in einer Mitteilung mit.
Die definitive Nachlassstundung verschaffe der GZO AG die Möglichkeit, ein Sanierungskonzept unter Einbezug aller relevanten Interessengruppen umzusetzen, so das Spital weiter.
Sachwalter bleiben trotz Kritik
Als definitive Sachwalter sind die bisherigen Sachwalter, Brigitte Umbach-Spahn und Dr. Stephan Kesselbach, eingesetzt worden. Die von Clearway Capital GmbH angeführte GZO-Gläubigergruppe hatte vor kurzem deren sofortige Absetzung beantragt. Die Gläubigergruppe stellt die Motive der Sachwalter infrage, insbesondere angesichts des Interessenkonflikts, dass die Sachwalterin Umbach-Spahn mit Patrick Umbach verheiratet ist – einem Mitglied des Gemeinderats von Gossau ZH, eine der zwölf Aktionärsgemeinden der GZO. Darüber hinaus ist der Gemeindepräsident von Gossau, Jörg Kündig, auch Präsident des Verwaltungsrates der GZO.