Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Eschenbach
06.06.2025
06.06.2025 11:05 Uhr

Mitreden bei Ermenswiler Deponie

Am Standort Sonnenfeld in Ermenswil ist der Abbau von Kies und eine Deponie für unverschmutztes oder wenig belastetes Aushubmaterial vorgesehen.
Am Standort Sonnenfeld in Ermenswil ist der Abbau von Kies und eine Deponie für unverschmutztes oder wenig belastetes Aushubmaterial vorgesehen. Bild: zVg
Am Standort Sonnenfeld in Ermenswil plant der Kanton St.Gallen mittels Sondernutzungsplan einen Kiesabbau und eine Deponie. Zur Mitwirkung gibt es am 17. Juni 2025 einen Infoabend.

Der Kanton St.Gallen plant am Standort Sonnenfeld in Ermenswil auf dem Gemeindegebiet von Eschenbach einen Kiesabbau und eine Deponie für unverschmutztes und wenig belastetes Aushubmaterial. Zum Projekt können Interessierte vom 18. Juni bis am 17. August 2025 auf der kantonalen Mitwirkungsplattform ihre Anregungen und Rückmeldungen einbringen.

Infoanlass in Eschenbach zur Mitwirkung

Als Auftakt zur öffentlichen Mitwirkung findet am Dienstag, 17. Juni 2025, von 19 bis 21 Uhr in Eschenbach, Dorftreff Halle 4, eine Informationsveranstaltung statt. Am Anlass können Interessierte verschiedene Informationsstände besuchen. Fachpersonen des Kantons und der Deponiebetreiberin Schmucki Kies + Tiefbau AG beantworten Fragen zum Projekt.

Ergänzend zur Mitwirkungsplattform können die Planunterlagen während der Mitwirkungsfrist auf Voranmeldung beim Empfang des Bau- und Umweltdepartementes, Lämmlisbrunnenstrasse 54, St.Gallen (Tel. 058 229 20 91) oder im Gemeindehaus Eschenbach (Tel. 055 286 15 40) eingesehen werden. Eingaben können über die Mitwirkungsplattform, per Mail an info.budareg@sg.ch oder brieflich an das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen erfolgen.

Nach Rekurs: Kanton übernimmt Zuständigkeit

Die Standortgemeinde Eschenbach hat im Rahmen der Planung der Deponie Sonnenfeld bereits im Jahr 2019 eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt.

Dieser Verfahrensschritt muss wiederholt werden. In einem Rekursverfahren zu einer anderen Deponie hat sich gezeigt, dass für Abbaustellen und Deponien von überregionaler Bedeutung aus rechtlichen Gründen anstelle des kommunalen ein kantonales Verfahren durchgeführt werden muss.

Damit liegt die Zuständigkeit beim Kanton, der einen kantonalen Sondernutzungsplan erlässt. Der Kanton ist somit auch für die öffentliche Mitwirkung und die darauffolgende öffentliche Auflage zuständig.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Redaktion Linth24