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18.02.2025
18.02.2025 18:42 Uhr

GZO: Regierungsrätin bleibt hart

Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli hat Verständnis für die GZO-Petition, doch am Kantonsentscheid, kein Geld zu sprechen, ändert es nichts. (Archivbild)
Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli hat Verständnis für die GZO-Petition, doch am Kantonsentscheid, kein Geld zu sprechen, ändert es nichts. (Archivbild) Bild: Screenshot Medienkonferenz «Finanzierungsgesuche Spitäler» Kanton Zürich
Im Januar wurde die Online-Petition zur Rettung des GZO Spital Wetzikon symbolisch an Regierungsrätin Natalie Rickli übergeben. Sie hat Verständnis, doch Kantonsgeld fliesst nicht.

Rückblende: Anfang April 2024 teilte die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich mit, dass die das Gesuch der GZO AG um finanzielle Unterstützung im Umfang von 180 Millionen Franken ablehnt. Dies, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für die geforderte Unterstützung nicht erfüllt seien.

Im Mai 2024 lancierten die GZO-Patientin Irene Stadler und ihre Freundin Sonja Preisig auf der Plattform Campax eine Online-Petition zur Rettung des GZO. Ihr Appell richtete sich an die Regierungsrätin und Gesundheitsdirektorin des Kantons Zürich, Natalie Rickli. Das GZO sei das «Gesundheitsversorgungsherz vom Zürcher Oberland» und müsse gerettet werden.

Am 21. Januar 2025 überreichten die Initiantinnen der Gesundheitsdirektion unter Beisein von Jörg Gruber, Amt für Gesundheit, symbolisch die Petition mit rund 20'000 Unterschriften.

Die Gesundheitsdirektorin nahm schriftlich Stellung zum Anliegen der Petition. Das Schreiben liegt Zürioberland24 vor. Darin schreibt Natalie Rickli, dass die Gesundheitsdirektion die geäusserten Anliegen nachvollziehen könne und Verständnis für die Sorgen um die Gesundheitsversorgung in der Region habe, die sich aus der aktuell ungewissen Zukunft des GZO ergeben würden.

Vom Kanton gibt's kein Geld

Gleichzeitig macht die Gesundheitsdirektorin aber auch klar: Der Kanton Zürich wird das GZO weiterhin nicht finanziell unterstützen – aus den bereits im März 2024 dargelegten Gründen: «Die Finanzierung oder Refinanzierung eines Spitals liegt in der Verantwortung des Spitals und seiner Trägerschaft.» Eine finanzielle Unterstützung durch den Kanton sei gemäss Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz lediglich in äussersten Notlagen und Ausnahmefällen, bei Spitälern von unverzichtbarer Bedeutung für die Gesundheitsversorgung bzw. bei (drohendem) Spitalversorgungsnotstand, möglich. Darüber hinaus könne der Regierungsrat Spitäler bei der Finanzierung notwendiger Anlagen für die Spitalversorgung unterstützen, wobei solche Darlehen bzw. Sicherheiten zweckgebunden sein müssen.

«Für das GZO konnten weder die Unverzichtbarkeit des Spitals, noch die Notwendigkeit der Anlagen für die Zürcher Spitalversorgung bestätigt werden», führt Rickli weiter aus. Und: Der Kanton könne finanzielle Mittel nur bei Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen gewähren, was im Fall des GZO nicht gegeben sei.

Die derzeitigen Leistungsaufträge bleiben bestehen

Mit Bezug auf das Sanierungskonzept des GZO schreibt die Gesundheitsdirektorin: «Das GZO befindet sich zwischenzeitlich in der Nachlassstundung und arbeitet daran, das Spital auf eine finanziell tragfähige Grundlage zu stellen. ln dieser Phase steht das Amt für Gesundheit in regelmässigem Austausch mit den Verantwortlichen des GZO.»

Die vom Kanton erteilten Leistungsaufträge im Rahmen der aktuellen Spitalplanung würden bestehen bleiben, sofern das GZO die damit verbundenen Anforderungen erfülle. «Damit gemeint sind organisatorische, personelle, strukturelle und medizinische Vorgaben gemäss generellen und leistungsspezifischen Anforderungen zur Spitalliste 2023.»

«Eine strategische Neuausrichtung des GZO im Rahmen eines Spitalverbunds wird von der Gesundheitsversorgung grundsätzlich positiv aufgenommen, insbesondere wenn im Verbund gegenseitig ergänzende stationäre und ambulante Angebote geplant werden.»
Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli

Geplanter Spitalverbund wird positiv gewertet

Dass das GZO eine strategische Neuausrichtung im Rahmen eines Spitalverbunds anstrebt, die eine Konzentration von spezialisierten Leistungsbereichen mit verschiedenen Schwerpunkten bei den unterschiedlichen Spitälern des Verbundes beinhalten soll, wird von der Gesundheitsdirektion grundsätzlich positiv aufgenommen, «insbesondere, wenn im Verbund gegenseitig ergänzende stationäre und ambulante Angebote geplant werden», schreibt Rickli. Die Gesundheitsdirektion stehe dem GZO weiterhin als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Barbara Tudor, Zürioberland24 / Linth24