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03.05.2024

GZO Spital in Nachlassstundung

Erst kürzlich hatte das Spital Wetzikon (Bild) vom Kanton St.Gallen einen Leistungsauftrag für Betroffene leichter Schlaganfälle aus dem Linthgebiet erhalten.
Erst kürzlich hatte das Spital Wetzikon (Bild) vom Kanton St.Gallen einen Leistungsauftrag für Betroffene leichter Schlaganfälle aus dem Linthgebiet erhalten. Bild: GZO Wetzikon
Da bislang keine Lösung zur finanziellen Sanierung gefunden werden konnte, befindet sich das GZO Spital Wetzikon nun in Nachlassstundung. Es gibt Sorgen um die Rettung «Regio 144».

Wie der Medienmitteilung der 12 Aktionärsgemeinden zu entnehmen ist, hat der Verwaltungsrat der GZO AG Spital Wetzikon sie darüber informiert, dass ein Gesuch um Nachlassstundung vom zuständigen Gericht bewilligt worden ist.

«Damit ist aus Sicht der Aktionärsgemeinden eine Entwicklung eingetreten, die seit Bekanntgabe der massiven Finanzprobleme des Spitals vor wenigen Wochen leider zu befürchten war. Die Aktionärsgemeinden bedauern zutiefst, dass keine Lösung ausserhalb des Nachlassverfahrens zur finanziellen Sanierung des Spitals gefunden werden konnte», schreiben die Aktionärsgemeinden.

«Weiterhin gesprächsbereit»

Anfangs April hatten die zwölf Aktionärsgemeinden einen gemeinsamen Ausschuss ins Leben gerufen, mit dem Ziel, alle möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit die Gesundheits- und Notfallversorgung im Zürcher Oberland bestmöglich gewährleistet bleibt (Zürioberland24 berichtete).

Der Ausschuss stehe in Kontakt mit den involvierten Stellen und verfolge die Situation genau. «Die Aktionärsgemeinden sind weiterhin gesprächsbereit. Sie werden sämtliche vom Spital erarbeiteten Sanierungsoptionen prüfen und gegebenenfalls politische Prozesse zur finanziellen Unterstützung des Spitals einleiten», so die Mitteilung weiter.

Rettungsdienst Regio 144 soll sichergestellt sein

Der Verwaltungsrat der GZO AG Spital Wetzikon habe gegenüber den Aktionärsgemeinden bestätigt, dass der Betrieb des Rettungsdienstes Regio 144 sichergestellt sei. Doch so sicher scheinen sich die Gemeinden nicht zu sein. Denn sie schreiben: «Der Rettungsdienst ist gemäss Gesetz eine kommunale Aufgabe. Sollte der Rettungsdienst zu einem späteren Zeitpunkt dennoch von der Nachlassstundung betroffen sein, sind sämtliche Aktionärsgemeinden bereit, die Regio 144 AG im Bedarfsfall kurzfristig und unbürokratisch mit finanziellen Mitteln zu versorgen.»

Das ist Nachlassstundung

Das Nachlassverfahren beginnt mit einer provisorischen Nachlassstundung. Stundung bedeutet, dass das Unternehmen während vier Monaten nicht betrieben werden kann. Während dieser Zeit kann das Unternehmen Sanierungsmöglichkeiten prüfen und realisieren, während der operative Betrieb fortgesetzt wird.

Dabei muss aufgezeigt werden, dass eine Aussicht auf Sanierung besteht und es muss ein Sanierungsplan vorgelegt werden. Ausserdem wird ein Sachwalter eingesetzt.

Wenn sich während der provisorischen Stundung zeigt, dass eine Aussicht auf vollständige Sanierung besteht oder ein Nachlassvertrag mit den Gläubigern mit einem teilweisen Schuldenerlass möglich ist, bewilligt das Gericht einen Antrag des Unternehmens auf definitive Nachlassstundung. Damit hat das Unternehmen wieder einige Monate Zeit, um den Sanierungsplan umzusetzen.

Ziel ist die Weiterführung des Unternehmens oder allenfalls von Teilen davon. Der Sachwalter beruft eine Gläubigerversammlung ein und unterbreitet den Gläubigern ggf. einen Nachlassvertrag. Dies ist möglich, wenn die privilegierten Gläubiger (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Sozialversicherungen) vollständig ausbezahlt werden können. Den übrigen Gläubigern wird ein Teilverzicht auf ihre Forderungen vorgeschlagen.

Die Gläubigerversammlung muss den Nachlassvertrag mit einem qualifizierten Mehr annehmen.

Auch eine vollständige Sanierung ist möglich, oder auf der anderen Seite eine Liquidation des Unternehmens mit Aufteilung des verbliebenen Vermögens auf die Gläubiger. Es kann auch sein, dass nach dem Nachlassverfahren dennoch ein Konkurs stattfindet.

Quelle: Kanton ZH

Zürioberland24/bt / Linth24