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Gast-Kommentar
Kolumne
05.12.2024
06.02.2025 11:05 Uhr

BVG: Rente versus Kapital, Teil 2

Wer sein Guthaben aus der Pensionskasse beziehen will, kann zwischen Rente oder Kapital oder einer Mischung wählen. Dazu ein paar Tipps. (Symbolbild)
Wer sein Guthaben aus der Pensionskasse beziehen will, kann zwischen Rente oder Kapital oder einer Mischung wählen. Dazu ein paar Tipps. (Symbolbild) Bild: Lisa Maire
Wer sein Pensionskassen-Guthaben beziehen will, hat die Wahl: Rente, Kapital oder gemischt? Finanzexperte Peter Tiggelers zeigt Vor- und Nachteile der Varianten. Heute: Kapital.

In dieser Ausgabe beleuchten wir die Kapitaloption. Diese wird oft kontrovers diskutiert und ist doch für viele als Lösung für den wohlverdienten Ruhestand, ein wenig beängstigend. Der Respekt ist absolut verständlich, da es um die Existenzsicherung und oftmals um viel Geld geht. Dennoch hat die Kapitaloption wie die Rentenvariante ihre Vor- und Nachteile.

Aus meiner Praxiserfahrung sind die Vorteile aber wesentlich grösser als die Nachteile. Im Gegensatz zu einer Rentenvariante bietet die Kapitaloption grundsätzlich keine Garantie aus dem Berufliche Vorsorge Gesetz (BVG).

Das Gesetz schreibt vor, dass 25 Prozent des BVG-Guthabens als minimale Kapitaloption bezogen werden kann. In der heutigen Zeit, mit einer schwierigen Lage betreffend Verzinsung, eingeschränkten Renditemöglichkeiten und der vielfach gewünschten Flexibilität, gehört bei vielen Pensionskassen eine 100-prozentige Kapitaloption zu den Möglichkeiten.

Wann ein BVG-Kapitalbezug die bessere Lösung ist

Bei frühzeitiger Planung und unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation kann ein BVG-Kapitalbezug aber die bessere Lösung sein als die Rentenvariante. So kennt die Kapitaloption keine Kürzungen im Todesfall oder Senkungen des Umwandlungssatzes. Einmal ausbezahltes Guthaben ist dann nicht mehr dem BVG unterstellt. 

Peter Tiggelers aus Herisau schreibt für stgallen24 eine monatliche Finanzkolumne. Bild: finanzagentur-tiggelers.ch

Eine gute Budgetplanung verschafft zudem eine Möglichkeit, den Kapitalverzehr nach ihren Wünschen zu gestalten. Den aktiven Ruhestand in den ersten Jahren nach der Pensionierung kann somit mit einem höheren Verzehr finanziert und im hohen Alter reduziert werden. Ein Beispiel: Die langersehnte Weltreise oder der Hobby-Traum, wird eher mit 65 Jahren realisiert als mit 92.

Kombination Rente mit Kapital-Teilbezug

Auch die Kombination Rente mit Teilbezug des Kapitals schafft finanziellen Raum für die dritte Lebensphase. Zusätzlich zu guten Überlegungen und einer guten Planung ist auch der steuerliche Aspekt ein Thema. Die Altersrente aus BVG wird zu 100 Prozent als Einkommen versteuert. Der Bezug des Kapitals wird zwar einmalig als Kapitalleistungssteuer belastet, anschliessend aber als Vermögen. Die Vermögenssteuer ist wiederum eine der günstigsten Steuertarife in der Schweiz.

Ein Steuervergleich «Rente versus Kapital» schafft Klarheit und kann helfen, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen. Im kommenden Jahr stehen wiederum interessante Finanzthemen für Sie bereit. Zum Schluss wünsche ich Ihnen eine besinnliche Adventszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr. 

Peter Tiggelers