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Gast-Kommentar
Kolumne
07.11.2024
06.02.2025 11:07 Uhr

BVG: Rente versus Kapital, Teil 1

Wer sein Guthaben aus der Pensionskasse beziehen will, kann zwischen Rente oder Kapital oder einer Mischung wählen. Dazu ein paar Tipps. (Symbolbild)
Wer sein Guthaben aus der Pensionskasse beziehen will, kann zwischen Rente oder Kapital oder einer Mischung wählen. Dazu ein paar Tipps. (Symbolbild) Bild: Lisa Maire
Wer sein Pensionskassen-Guthaben beziehen will, hat die Wahl: Rente, Kapital oder eine Mischung? Finanzexperte Peter Tiggelers zeigt Vor- und Nachteile der Varianten. Heute: Rente.

Dieses Thema wird immer wieder besprochen und ist vielleicht nach Ablehnung der BVG-Reform, bei Vielen nochmals extra in den Fokus gerückt. Aus meiner Praxiserfahrung gibt es zu dem Thema so einiges zu sagen. Die Frage, die es zu klären gilt: «Wähle ich die Rente oder das Kapital oder eine Mischung ergänzend zu AHV-Altersleistungen und allenfalls meiner privaten Vorsorge?»

Alle drei Varianten haben aus finanzieller Sicht wie immer Vor- und Nachteile. Das Wichtigste ist in jedem Fall eine gute Planung und sich vor allem frühzeitig mit dem Thema und der persönlichen Situation auseinander zu setzen. 

«Garantierte» Rente

Die Variante Rente bietet aufgrund der gesetzlichen Vorlage, eine «garantierte» Rente ab Pensionierung bis zum Lebensende. Dieses Merkmal ist der grösste Vorteil bei dieser Variante. Aber Achtung: Das Gesetz schützt nicht vor der finanziellen Lage ihrer Pensionskasse. Bei einer sogenannten Unterdeckung oder finanziellen Schieflage, kann die Rente gekürzt, oder im schlimmsten Fall ernsthaft bedroht werden.

Warum diese Schwarzmalerei? Die BVG-Reform wurde abgelehnt. Die Reform sah unter anderem eine Kürzung der Rente vor: die Reduktion des Umwandlungssatzes. Diese wurde zwar somit abgewehrt, aber das grundlegende Problem bleibt. Das BVG-Gesetz trat im Jahr 1985 in Kraft. Jetzt, fast 40 Jahre später, werden die Menschen in der Regel älter und die angesparten BVG-Gelder müssen länger ausreichen.

Peter Tiggelers aus Herisau schreibt für stgallen24 eine monatliche Finanzkolumne. Bild: finanzagentur-tiggelers.ch

Kurzgefasst bleiben also zwei Optionen: weniger Rente beziehen oder mehr BVG-Kapital ansparen. Die letzte Option führt in der heutigen Wirtschaft, für die Arbeitgeber zu grösseren Problemen: Laut Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Minimum 50 Prozent der Beiträge zu tragen. Sie sehen das Problem? Daher der Lösungsansatz, weniger Rente beziehen, um die BVG-Gelder über eine längere Zeit verbrauchen zu können.

Merkmale der Renten-Variante

Die Renten-Variante hat einige Merkmale, die man gut anschauen sollte. Es erfolgt eine Kürzung der Rente für die Hinterbliebenen. Diese sind schwerwiegend und liegen beispielsweise bei einer Witwe bei 40 Prozent der Altersrente. Beachten Sie das zum BVG, auch die AHV im Todesfall weniger Rente zur Folge hat.

Des Weiteren sieht das Berufliche Vorsorge Gesetz vor, dass wenn auch die Witwe stirbt und keine weiteren gesetzlichen Verpflichtungen bestehen, das mögliche Restkapital vom BVG-Topf, an die Erben ausbezahlt wird. Die Leistungen hören auf und das mögliche Restkapital bleibt bei der Pensionskasse. Dieses Prinzip deckt sich mit der lebenslangen Rente. Die Leistungsbezüger, die früh sterben, finanzieren diejenigen, die ein langes Leben geniessen.

Der steuerliche Aspekt: Die Altersrente aus BVG wird zu 100 Prozent als Einkommen versteuert. Die Einkommensteuer ist einer der höchsten Steuertarife, die wir in der Schweiz haben. Dabei spielt die Gemeinde oder der Kanton, wo Sie steuerpflichtig sind, eine untergeordnete Rolle. Das nächste Mal beleuchten wir die Kapitalvariante wie auch die Mischung beider Varianten.

Peter Tiggelers