Auslöser der Revision
Das Parkierungsreglement aus dem Jahr 1997 ist 2019 vor allem im Hinblick auf das Dauerparkieren und den Gebührentarif revidiert worden. Im Zusammenhang mit dem Neubau der Migros-Filiale im Usserhirschland ist im September 2020 mit der Genossenschaft Migros Zürich (GMZ) ein verwaltungsrechtlicher Vertrag abgeschlossen worden. Dieser besagt u.a., dass die Parkfelder bewirtschaftet werden müssen; zudem ist über eine Anpassung des Parkierungsreglements die Gleichbehandlung aller vergleichbaren Verkaufsgeschäfte und Parkplatzbetreibenden zu gewährleisten. Mit der Bewirtschaftungspflicht einher geht die Pflicht, die Einhaltung der Bewirtschaftungspflicht zu kontrollieren.
In der Folge haben sich u.a. Aldi, die Burgerkorporation, die SBB AG, die Kirchgemeinden und die Bank Linth (neu: LLB)/Post bereit erklärt, zusammen mit der Gemeinde die Neuausrichtung des Parkierungsreglements mitzutragen.
Wichtigste Änderungen im Überblick
Das neue Parkierungsreglement enthält folgende nennenswerten Änderungen:
- Allgemein zugängliche Parkierflächen innerhalb der Bauzonen mit mindestens 60 Parkfeldern führen zu einem massgeblichen Verkehrsaufkommen und sind zu bewirtschaften.
- Wer seine Parkierflächen bewirtschaften muss, muss die Einhaltung mindestens sechs Mal pro Monat kontrollieren.
- Wer aufgrund einer bestehenden Bewilligung seine 60 und mehr Parkfelder nicht bewirtschaften muss, muss dies tun, wenn er den Betrieb erweitert (um mindestens 300 m²) oder publikumswirksam umnutzt.
- Handwerker/innen erhalten neu Wochen- oder länger dauernde Bewilligungen für Dauerparkieren.
- Die Anzahl Kurzzeit-Parkplätze wird beschränkt, die Gratisparkzeit wird abgestuft.
Änderungen im Gebührentarif
Der neue Gebührentarif stellt für folgende Parkflächen folgende Änderungen vor:
- Es wird ein Minimum von CHF 2.– verlangt, ausser beim Spital Linth.
- Die ersten fünf Stunden kostet jede Stunde CHF 1.– (bis anhin CHF 0.50 bis CHF 1.–), ausser im Flussbad, wo die ersten beiden Stunden je CHF 2.– kosten.
- Ein ganzer Tag kostet CHF 6.–, ausser im Flussbad, wo ein ganzer Tag CHF 10.– kostet.
- Eine Monatskarte beim Gemeinde-Parkplatz Herrenacker kostet CHF 80.– (bisher CHF 70.–), auf den Parkierflächen der Burgerkorporation an der Benknerstrasse CHF 60.–.
- Für Dauerparkieren auf öffentlichen Parkplätzen ausserhalb des in Ziffer 1 des Gebührentarifs definierten Zeitrahmens oder auf öffentlichen Strassen und Plätzen wird eine monatliche Gebühr von CHF 50.– erhoben (bisher CHF 45.–).
Übergangsregelungen wegen Besitzstandschutz
Im Gebührentarif werden die Parkierflächen Zentrum Frohsinn, Aldi Usserhirschland und Linthpark nicht mit einer Gebühr belastet. Das ist nicht Unterlassen oder Vergessen geschuldet, sondern dem Besitzstandschutz. Sämtliche genannten Betriebe verfügen über eine ordentliche Baubewilligung. Erst wenn eine neue Baubewilligung für eine massgebliche Nutzungserweiterung oder Umnutzung erteilt wird, unterliegt auch die Bewirtschaftungspflicht dem Gebührentarif.
Im Zentrum Frohsinn sind die Tarife unabhängig erhöht worden, Aldi wird die Tarife freiwillig auf das Niveau der Migros erhöhen, sobald der Migros Supermarkt die Türen öffnet.