Auslöser der Revision
Das Parkierungsreglement aus dem Jahr 1997 ist im Jahr 2019 vor allem im Hinblick auf das Dauerparkieren und den Gebührentarif revidiert worden.
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Migros-Filiale im Usserhirschland ist im September 2020 mit der Genossenschaft Migros Zürich (GMZ) ein verwaltungsrechtlicher Vertrag abgeschlossen worden. Dieser besagt u.a., dass die Parkfelder bewirtschaftet werden müssen. Zudem ist über eine Anpassung des Parkierungsreglements die Gleichbehandlung aller vergleichbaren Verkaufsgeschäfte und Parkplatzbetreibenden zu gewährleisten. Mit der Bewirtschaftungspflicht einher geht die Pflicht, die Einhaltung der Bewirtschaftungspflicht zu kontrollieren.
In der Folge haben sich u.a. Aldi, die Burgerkorporation, die SBB AG, die Kirchgemeinden und die Bank Linth / Post bereit erklärt, zusammen mit der Gemeinde die Neuausrichtung des Parkierungsreglements mitzutragen.
Zielausrichtung der Revision
Der Gemeinderat hat vor der Revision des Parkierungsreglements eine Zieldiskussion geführt. Das neue Reglement sollte:
- den Modal Split verändern, also den Anteil des motorisierten Verkehrs zugunsten des öffentlichen und des Velo- und Fussverkehrs verringern.
- die Bewirtschaftungspflicht für grössere Parkfelder einführen und die Kurzzeit- oder Gratis-Parkplätze beschränken. Damit werden Anreize geschaffen, statt zum Autoschlüssel zum Velohelm zu greifen.
- vorgeben, die Bewirtschaftungspflicht zu kontrollieren.
- Instrumente bieten, um im Bedarfsfall den Verkehrsfluss über den Tag steuern zu können (z.B. mit Minimalgebühren, Stosszeitenzuschlägen oder einem Dosiersystem).
- Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln, insbesondere mit der Tarifgestaltung.
- den Besitzstand wahren. Wer seine Parkfelder aufgrund einer rechtmässigen Baubewilligung nicht bewirtschaften muss, muss das weiterhin nicht tun, es sei denn, die Parkfelder oder der Betrieb werden publikumswirksam vergrössert.
Mitwirkung und politischer Prozess
Die Mitwirkung hat sehr gegensätzliche Haltungen aufgezeigt. Während sich die einen gegen Dosiersysteme oder eine Bewirtschaftungspflicht öffentlicher Parkplätze ausgesprochen haben, ist von anderen die Gebührenpflicht bei Freizeitanlagen begrüsst oder sind Mindestgebühren von CHF 4.– pro Std. gefordert worden. Vor diesem Hintergrund ist guter Rat teuer.
Der Gemeinderat ist in der Folge in einen Austausch mit dem Unternehmer Forum und im Nachgang auch mit Vertretern des Gewerbevereins getreten. Er hat erkannt, dass die Tarife nicht wirklich ausschlaggebend für deren Zustimmung sind. Denn während der Revision hat eine Unternehmung den Tarif aus eigenem Antrieb von CHF 0.50 auf CHF 1.– pro Stunde verdoppelt. Eher wird betrieblicher Mehraufwand befürchtet oder im wirtschaftlichen Fortkommen eingeschränkt zu sein.
Der Gemeinderat hat in der Folge beschlossen, das Dosiersystem ersatzlos zu streichen; dieses hätte die Bewegungsfreiheit während der Stauzeiten kurzfristig am meisten beeinträchtigt. Zudem ist der Gemeinderat zur Überzeugung gelangt, dass weniger mehr ist. Er hat deshalb die Revision des Parkierungsreglements auf jene Änderungen beschränkt, die entweder zugunsten der Bevölkerung ausfallen oder aufgrund der Vereinbarung mit der Migros nötig sind.
Wichtigste Änderungen zur Version 2019
Das neue Parkierungsreglement enthält noch folgende nennenswerten Änderungen:
- Allgemein zugängliche Parkierflächen innerhalb der Bauzonen mit mindestens 60 Parkfeldern führen zu einem massgeblichen Verkehrsaufkommen und sind zu bewirtschaften.
- Wer seine Parkierflächen bewirtschaften muss, muss die Einhaltung mindestens sechs Mal pro Monat kontrollieren.
- Wer aufgrund einer bestehenden Bewilligung seine 60 und mehr Parkfelder nicht bewirtschaften muss, muss dies tun, wenn er den Betrieb erweitert (um mindestens 300 m²) oder publikumswirksam umnutzt.
- Handwerker/innen erhalten neu Wochen- oder länger dauernde Bewilligungen für Dauerparkieren.
- Die Anzahl Kurzzeit-Parkplätze wird beschränkt, die Gratisparkzeit wird abgestuft.
Zum fakultativen Referendum
Das Reglement ist gemäss 3 und 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgek. GG) resp. Art. 31 Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Das Parkierungsreglement wird während 30 Tagen vom 24. August bis 22. September 2023 im Rathaus Uznach, Städtchen 10, Kanzlei, 4. Stock, öffentlich aufgelegt werden. Die Publikation erfolgt über www.publikationen.sg.ch. 400 Stimmberechtigte können innert Frist schriftlich verlangen, dass das Reglement der Bürgerschaft zur Urnenabstimmung unterbreitet wird.
Wenn das fakultative Referendum nicht ergriffen wird, wird der Gemeinderat über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung bestimmen.