Uznachs Parkierungsreglement stammt aus dem Jahr 1997. Vor drei Jahren erfolgte eine Revision im Hinblick auf das Dauerparkieren und den Gebührentarif.
Nun müssen «mit der Entwicklung des Industriegebiets Usserhirschland und der geplanten Ansiedlung publikumsintensiver Einrichtungen auch neue Regeln zur Verkehrserschliessung und effizienten Parkierung gefunden werden», schreibt die Gemeinde. Wegen besserer Erfolgsaussichten erfolgt dies mittels eines Nachtrags, der praktisch allerdings einer Revision gleichkommt.
Einen ersten Entwurf des Nachtrags mit erarbeiteten Grundsätzen und vorgesehenen Änderungen unterbreitete der Gemeinderat Uznach den Parkierflächen-BetreiberInnen zur Stellungnahme. Die resultierenden Rückmeldungen veranlassten den Gemeinderat, Grundsätze zu überdenken und, so seine Formulierung, «einen realpolitischeren Ausgleich zwischen gewünschter und vertretbarer Lenkungswirkung zu finden». Insbesondere sei das Gewerbe im Städtchen anders zu behandeln als Einkaufszentren an der Peripherie.
Grundsätze und Änderungen
Für das Parkierungsreglement sollen neu folgende Grundsätze gelten:
- Der Modal Split, d.h. das Verhältnis der unterschiedlichen Verkehrsarten, soll positiv beeinflusst werden, wobei zwischen Einkaufszentren mit Dingen des täglichen Gebrauchs, Detaillisten im Städtchen und Freizeit zu unterscheiden ist.
- Ab einer gewissen Grösse sollen alle öffentlichen Parkplätze bewirtschaftet werden. Ab 30 Parkplätzen gilt die Bewirtschaftungspflicht über Parkuhren. Gratisparkplätze gibt es nur beschränkt und nach Kundensegment abgestuft: Städtchen max. 40 Minuten, Gesundheitseinrichtungen max. 30 Minuten, Einkaufszentren max. 20 Minuten. Im Freizeitverkehr ist keine kostenlose Parkierzeit vorgesehen.
- Das Reglement soll Massnahmen zur Kontrolle der Bewirtschaftung nennen und dem Gemeinderat die Möglichkeit zur Ersatzvornahme geben, falls die Bewirtschaftung nicht kontrolliert wird.
- Das Reglement soll Massnahmen zur Steuerung des Verkehrsflusses nennen und dem Gemeinderat die Möglichkeit zur Durchsetzung geben. Beispielsweise könnte während Stosszeiten das Parkieren verteuert oder im Extremfall auf Dosiersysteme bei stark frequentierten Parkierflächen zurückgegriffen werden.
- Die Tarifierung erfolgt unter der Gewährleistung der Gleichbehandlung (Gleiches ist gleich und Ungleiches ist ungleich zu behandeln) und zwar in Abhängigkeit von der Regionalen Verbindungsstrasse A15-Gaster (RVS) und beim Freizeitverkehr auch zu Stosszeiten.
- Der Besitzesstand ist zu schützen. BetreiberInnen von Parkierflächen können die Bewirtschaftung freiwillig einführen, unter bestimmten Bedingungen sind sie dazu gezwungen.
Mitwirkung der Uzner Bevölkerung
Der Mitwirkungsprozess dauert noch bis zum 25. Juli 2022.
Nähere Informationen, das neue Parkierungsreglement sowie ausführlichere Erläuterungen dazu finden sich auf der Webseite der Gemeinde Uznach.