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Immo & Bau
30.10.2024
30.10.2024 20:38 Uhr

Balkonkraftwerk: Strom ab Balkon

Als «Balkonkraftwerk» und «Photovoltaik für jedermann» werden die Plug-and-Play-Photovoltaikanlagen genannt.
Als «Balkonkraftwerk» und «Photovoltaik für jedermann» werden die Plug-and-Play-Photovoltaikanlagen genannt. Bild: Energie Schweiz
Plug-and-Play-Solaranlagen bieten vor allem Mietern die Möglichkeit, eigenen Strom zu produzieren. Die «Balkonkraftwerke» sind bis zu einer Leistung von 600 Watt bewilligungsfrei.

Wie die Energieberatung Region Winterthur informiert, bieten Plug-and-Play-Solaranlagen insbesondere für Mieterinnen und Mieter eine Möglichkeit, eigenen Strom zu erzeugen. Den Stecker einstecken und der Sonnenstrom könne fliessen, so funktioniere eine Plug-and-Play Solaranlagen, auch als Stecker-Solarstromanlage oder Balkonkraftwerk bezeichnet. Sie braucht keine aufwändige Installation und lässt sich beispielsweise an einer Balkonbrüstung selbst montieren.  

Strom direkt für Geräte 

Ein Anlage-Set umfasst üblicherweise zwei Solarmodule, einen Wechselrichter sowie Kabel und kostet zwischen 500 und 1'000 Franken. Beim Erwerb ist darauf zu achten, dass der Verkäufer eine sogenannte Konformitätserklärung ausstellt. Diese garantiert, dass die Anlage den Normen der relevanten Verordnungen entspricht. Die Produktionsleistung (Wechselrichter) der Mini-Anlagen darf 600 Watt nicht überschreiten. Der gewonnene Strom wird über Wechselrichter und Steckdose direkt ins bestehende Hausnetz eingespeist und versorgt Geräte, die im Einsatz stehen. 

Was ist zu beachten? 

Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 600 Watt sind nicht bewilligungspflichtig. Ausnahmen können Anlagen auf geschützten Objekten wie Kultur- und Baudenkmäler und in Kernzonen bilden. Auf jeden Fall aber ist das Mini-Kraftwerk beim jeweiligen Energieversorger anzumelden. Mit ihm lässt sich auch klären, wie die Vergütung des Stroms, der nicht vor Ort selbst gebraucht wird und ins Netz fliesst, erfolgen soll. Grundsätzlich ist er verpflichtet, den in sein Netz eingespeisten Strom abzunehmen und zu bezahlen. 

Überdies sollen Mieterinnen und Mieter den Vermieter oder Gebäudebesitzer im Voraus über die Installation eines Balkonkraftwerks informieren und die Zustimmung einholen. Eine Förderung durch den Bund gibt es erst für Solarstromanlagen ab einer Leistung von 2'000 Watt.

Eine wirtschaftliche Lösung 

Sofern eine Plug-and-Play-PV-Anlage mit 600 W Leistung das ganze Jahr im Freien steht und optimal positioniert ist, kann sie bis zu 600 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr erzeugen. Bei einem Stromtarif von beispielsweise 35 Rappen pro kWh lässt sich theoretisch jährlich eine Einsparung an Stromkosten von CHF 210 erzielen. Die Einsparung reduziert sich, wenn nicht der gesamte erzeugte Strom selbst vor Ort gebraucht wird. 

Weitere Infos

Zürioberland24/gg / Linth24