Die GZO Creditor Group veröffentlichte Mitte September 2024 unter dem provokanten Titel «Ein Heilmittel für GZO» Vorschläge zur Lösung der Schuldenproblematik der GZO AG. Das hat die GZO AG zu einer Stellungnahme veranlasst.
«Lösungsvorschläge nicht durchdacht»
Die Vorschläge der sogenannten GZO Creditor Group seien kein Heilmittel für die GZO AG. «Ganz im Gegenteil», schreibt die GZO AG in ihrer ausführlichen Gegendarstellung. Die Vorschläge würden die Schuldenproblematik überhaupt nicht lösen, sondern diese nur zeitlich verschieben. Einige der Vorschläge seien zudem aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar. «Eine Umsetzung der nicht durchdachten Vorschläge der GZO Creditor Group würde überdies der GZO AG zusätzliche Schwierigkeiten und finanzielle Mehrbelastungen aufbürden», so die GZO AG. Die Vorschläge der GZO Creditor Group seien ganz sicher keine Lösung.
Der von der GZO AG eingeschlagene Weg über das Nachlassverfahren sei bisher ein Erfolg. Die im Nachlassverfahren gerichtlich eingesetzten Sachwalter und das zuständige Gericht seien in den ersten vier Monaten zum Schluss gekommen, dass die Chancen für eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens gut seien. «Deshalb wurde die provisorische Nachlassstundung Ende August vom zuständigen Gericht um vier Monate bis zum 30. Dezember 2024 verlängert. Danach besteht die Möglichkeit einer definitiven Nachlassstundung um bis zu weitere zwei Jahre.»
Ein «nachhaltiges Sanierungskonzept», welches die verschiedenen Stakeholder berücksichtige und sowohl rechtlich als auch praktisch umsetzbar sei, werde am 25. Oktober 2024 anlässlich der Anleihegläubigerversammlung präsentiert.
«Das Ziel der GZO AG ist es, das Spital in Wetzikon zu sanieren und damit die Gesundheitsversorgung für die Menschen im Zürcher Oberland aufrechtzuerhalten», beteuert die GZO-Spitze erneut. Darin bestärkt werde sie durch das anhaltend grosse Vertrauen, das dem Spital entgegengebracht werde. «Der Spitalbetrieb läuft gut, das Betriebsergebnis ist positiv. Die Mitarbeitenden sind sehr engagiert.»