Insgesamt beschäftigen die vier Spitalverbunde (ohne Auszubildende) rund 8'000 Mitarbeitende (umgerechnet auf 100%-Stellen: 5'800). Ziel des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitungen war es, dass die Einsparungen so weit wie möglich über strukturelle Anpassungen sowie unter Einbezug der natürlichen Fluktuation erfolgen. Dieses Ziel wurde erreicht: Über alle vier Spitalverbunde hinweg sind per Ende November 117 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einer Kündigung betroffen (entspricht 81 Vollzeitstellen), das sind deutlich weniger als ursprünglich angenommen.
Die verschiedenen Massnahmen umfassten nebst den Kündigungen auch die Reduktion von Pensen, die Nicht-Besetzung von Stellen, Funktionswechsel und wenige Frühpensionierungen. Für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommt der Sozialplan bzw. Rahmenmassnahmenplan der St.Galler Regierung zur Anwendung.
Der Verwaltungsratspräsident der St.Galler Spitäler, Stefan Kuhn: «Es hat mehr Zeit in Anspruch genommen, dafür konnten wir sozialverträglichere Lösungen ausarbeiten. Gesamthaft wurden so weit weniger Kündigungen ausgesprochen als ursprünglich angenommen.»
37 Kündigungen in Pflege, 66 in Administration/Support
Die Kündigungen erstrecken sich über sämtliche Berufsgruppen. Dabei sind mit 66 Kündigungen (51 Vollzeitstellen) am meisten Mitarbeitende in der Administration und in den Supportbereichen betroffen.
Im Kerngeschäft mussten in der patientennahen Pflege über die ganze Gruppe der St.Galler Spitäler 37 Mitarbeitenden (21 Vollzeitstellen) und bei der Ärzteschaft 14 Mitarbeitenden (9 Vollzeitstellen) die Kündigung ausgesprochen werden.
Strukturelle Anpassungen ab 2025 meist via Fluktuation
Die erste Phase des strukturellen Umbaus ist damit abgeschlossen. Insbesondere durch die Transformation/Schliessung des Spitals Altstätten im Jahr 2027 und den vorgesehenen Zusammenschluss der vier Spitalverbunde zu einem Unternehmen sind weitere strukturelle Reduktionen in den Stellenplänen vorgesehen, die in den Jahren 2025 bis 2027 umgesetzt werden.
Diese Reduktionen können jedoch weitgehend über die natürliche Fluktuation erfolgen. Die jährliche Fluktuationsrate der einzelnen Spitalverbunde ist deutlich höher als die notwendige strukturelle Reform. Punktuelle Kündigungen sind aber nicht auszuschliessen.
Sozialplan für Betroffene
Der kantonale Rahmenmassnahmenplan sieht für betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u.a. eine Lohnüberbrückung bzw. einen Lohnausgleich während max. zwei Jahren in der Höhe von 90% (ohne Unterhaltspflichten) bzw. 100% (mit Unterhaltspflichten) des bisherigen Nettolohnes bei gleichem Beschäftigungsgrad vor. Zudem ist eine einmalige Abfindung in der Höhe eines Monatsgehalts, unabhängig von den erhaltenen Leistungen aus dem Rahmenmassnahmenplan, festgelegt.
Zusätzlich sind weitere Unterstützungsangebote Bestandteil des Sozialplans, wie Anspruch auf persönliche Betreuung und Beratung, Begleitung der Mitarbeitenden oder die Finanzierung von Beratung und Qualifizierungsmassnahmen durch externe Beratungspersonen, um die Arbeitsmarktfähigkeit zu sichern.
Kostengerechte Tarife zwingend
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitungen haben Verständnis für die Emotionen und Betroffenheit, die diese einschneidenden Personalmassnahmen ausgelöst haben. Der Schritt war schmerzlich, aufgrund der finanziellen Lage aber leider unvermeidlich.
Die St.Galler Spitäler haben damit die Vorgaben erfüllt und erwarten nun ihrerseits Unterstützung aus der Politik, damit nun endlich zwingend auch faire und kostengerechte Tarife Realität werden. Denn nur so können die Spitäler auch künftig eine qualitativ hohe medizinische Versorgungsqualität und -sicherheit gewährleisten.