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Kanton
09.01.2026
09.01.2026 20:00 Uhr

St. Gallen dreht bei der Impfpflicht durch

In St. Gallen: Vorwärts in die Vergangenheit.
In St. Gallen: Vorwärts in die Vergangenheit. Bild: zVg
Die Totalrevision des St. Galler Gesundheitsgesetzes und die Teilrevision des Epidemiengesetzes sorgen für scharfe Kritik. Es drohen Zwangsmassnahmen wie während Corona.

Der Kanton St. Gallen will die Gesundheitsvorsorge stärken, Langzeitpflege vereinheitlichen, digitale Angebote fördern und Patientenrechte ausbauen. Was gut tönt, wird spätestens bei  Art. 18 hoch problematisch: Dieser erlaubt der Regierung, Impfungen für obligatorisch zu erklären.

Unwürdige Premiere

Oder mit anderen Worten: Zum ersten Mal spricht kantonales Recht ausdrücklich von «Impfpflicht». Kritiker sehen darin die politische Normalisierung eines Instruments, das weit über medizinische Entscheidungen hinausgeht.

Bussen bis 20'000 Franken

Die Revision sieht vor, Verstösse gegen die Impfpflicht mit Bussen bis 20’000 Franken zu ahnden. Damit wird ein faktischer Impfzwang eingeführt, denn Entscheidungen unter Strafandrohung sind keine freien Entscheidungen mehr.

Offene Begriffe, grosse Macht

Gefährlich ist auch Art. 22 des Epidemiengesetzes. Er erlaubt Kantonen, Impfungen unter bestimmten Voraussetzungen obligatorisch zu machen. Jedoch: Begriffe wie «erhebliche Gefahr» oder «besonders exponierte Personen» sind interpretierbar. Kritiker warnen, dass in politisch aufgeheizten Situationen dieser Ermessensspielraum schnell zu Lasten individueller Rechte ausgelegt werden könnte.

Aktionsbündnis legt sich quer

Das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF Schweiz) lehnt Impfpflichten und -obligatorien entschieden ab. Gesundheitspolitik dürfe nicht über Zwang, Druck und Sanktionen gesteuert werden, sondern müsse auf informierter Zustimmung, Eigenverantwortung und wissenschaftlicher Offenheit beruhen. ABF Schweiz fordert:

  • Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung der Corona-Zeit
  • Keine Impfpflichten oder sanktionsbewehrten Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit
  • Rückbesinnung auf Verhältnismässigkeit
  • Grundrechte und evidenzbasierte Gesetzgebung

Weiterführende Informationen

Webseite ABF Schweiz: abfschweiz.ch

Thomas Renggli
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