Die Breitestrasse ist, wie der grösste Teil der Gemeindestrassen in Schmerikon, eine Sackgasse. Am Strassenende wurde daher im Jahr 1970 mittels einer Personaldienstbarkeit auf den Grundstücken Nr. 843 und 848 ein Wende-, oder auch Kehrplatz genannt, grundbuchlich gesichert.
Gutgeheissener Rekurs beim Kanton St.Gallen mit Folgen
Im Rahmen eines neuen Bauvorhabens an der Breitestrasse und dagegen erhobener Einsprachen bzw. Rekurse haben die kantonalen Amtsstellen das Einsprachebegehren in diesem Punkt gutgeheissen und verlangen nun die Erstellung eines den heute rechtlichen Anforderungen genügenden Wendeplatzes.
Der Gemeinderat war nun aufgefordert, ein Projekt sowie die planerischen Grundlagen in Form eines Teilstrassen- und Sondernutzungsplans sowie eine Strassenbauprojektes ausarbeiten zu lassen. Mit dem Teilstrassenplan wird der Wendeplatz klassiert, d.h. er wird, wie bereits die Breitestrasse, als Gemeindestrasse 2. Klasse eingeteilt. Mit dem Sondernutzungsplan wird die zusätzlich entstehende Belastung der betroffenen Grundstücke entschärft, indem ein reduzierter Strassenabstand für allfällig neue Bauten auf den Grundstücken festgelegt wird.