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Schmerikon
10.10.2023
10.10.2023 18:04 Uhr

Kehrplatz-Anpassung nach Rekurs

Wie viele Schmerkner Gemeindestrassen ist auch die Breitestrasse eine Sackgasse. Der hier seit 1970 verbriefte Kehrplatz genügt heutigen Vorschriften nicht.
Wie viele Schmerkner Gemeindestrassen ist auch die Breitestrasse eine Sackgasse. Der hier seit 1970 verbriefte Kehrplatz genügt heutigen Vorschriften nicht. Bild: Politische Gemeinde Schmerikon
Wegen eines Rekurses fordert der Kanton St.Gallen vom Gemeinderat Schmerikon an der Breitestrasse einen Wendeplatz nach heutigen rechtlichen Vorschriften. Nun kommt die Mitwirkung.

Die Breitestrasse ist, wie der grösste Teil der Gemeindestrassen in Schmerikon, eine Sackgasse. Am Strassenende wurde daher im Jahr 1970 mittels einer Personaldienstbarkeit auf den Grundstücken Nr. 843 und 848 ein Wende-, oder auch Kehrplatz genannt, grundbuchlich gesichert.

Gutgeheissener Rekurs beim Kanton St.Gallen mit Folgen

Im Rahmen eines neuen Bauvorhabens an der Breitestrasse und dagegen erhobener Einsprachen bzw. Rekurse haben die kantonalen Amtsstellen das Einsprachebegehren in diesem Punkt gutgeheissen und verlangen nun die Erstellung eines den heute rechtlichen Anforderungen genügenden Wendeplatzes.

Der Gemeinderat war nun aufgefordert, ein Projekt sowie die planerischen Grundlagen in Form eines Teilstrassen- und Sondernutzungsplans sowie eine Strassenbauprojektes ausarbeiten zu lassen. Mit dem Teilstrassenplan wird der Wendeplatz klassiert, d.h. er wird, wie bereits die Breitestrasse, als Gemeindestrasse 2. Klasse eingeteilt. Mit dem Sondernutzungsplan wird die zusätzlich entstehende Belastung der betroffenen Grundstücke entschärft, indem ein reduzierter Strassenabstand für allfällig neue Bauten auf den Grundstücken festgelegt wird.

Der künftige Wendeplatz (dunklerer Blauton) an der Breitestrasse soll den heute gültigen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Bild: Politische Gemeinde Schmerikon

Öffentliche Mitwirkung bis 8. November 2023

Das Strassenprojekt bzw. der Teilstrassen- und Sondernutzungsplan wird nun der öffentlichen Mitwirkung unterstellt im Sinne von Art. 34 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgek. PBG) sowie Art. 33bis des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgek. StrG).

Im Mitwirkungsverfahren können zum gesamten Projekt bzw. zu allen Unterlagen Stellungnahmen abgegeben werden, und zwar in der Zeit von Dienstag, 10. Oktober 2023, bis Mittwoch, 8. November 2023. Die Unterlagen können eingesehen werden im Gemeindehaus, Abteilung Gemeindekanzlei.

Gemeinderat Schmerikon / Linth24