Ende August hat der Verwaltungsrat der Elektrizitätswerk Jona-Rapperswil AG (EWJR) die Strompreise für das Jahr 2024 festgelegt. Der Strompreis für einen typischen Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4'500 Kilowattstunden steigt im Durchschnitt von 20.9 auf 28.0 Rappen pro Kilowattstunde. Dies entspricht einem Anstieg von rund 34 % und ergibt Zusatzkosten von etwa 320 Franken pro Jahr.
Die Strompreise setzen sich aus den Komponenten Netznutzung, Energie, Systemdienstleistungen, Stromreserve, Netzzuschlag und Abgaben an die Stadt zusammen.
Klimawandel und Kraftwerks-Verfügbarkeit verteuern Strom
Die Netznutzung der vorgelagerten Netzbetreiber (Swissgrid, Axpo, SAK) erhöht sich um rund 11 %. Der Beitrag für die Systemdienstleistungen zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität ist um rund 63 % gestiegen. Neu hat der Bund eine Abgabe für eine «Stromreserve» eingeführt. Sie finanziert den Einsatz der Wasserkraftreserve sowie der Reservekraftwerke, um die Schweizer Stromversorgung im Winter zu stärken. Diese Komponente alleine führt zu einer Strompreiserhöhung von 1.2 Rp./kWh. Der Netzzuschlag zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien bleibt unverändert. Die Abgaben an die Stadt Rapperswil-Jona reduzieren sich leicht.
Seitens EWJR werden die Netzkosten um 19 % erhöht. Dies hängt hauptsächlich damit zusammen, dass der in den vergangenen Jahren gewährte Rabatt entfällt, da der Betrag für dessen Finanzierung ausgeschöpft wurde. Der reine Energiepreis steigt um rund ein Drittel. Grund dafür sind die höheren Beschaffungskosten für die Energie bei der SN Energie AG. Beeinflusst werden diese unter anderem durch die klimatischen Veränderungen und die Verfügbarkeit der Kraftwerke.
Rückspeisevergütung für Photovoltaikanlagen erhöht
Die Rückspeisung für produzierte Energie aus Photovoltaikanlagen wird statt mit 12.5 neu mit 14.0 Rappen pro Kilowattstunde vergütet und steigt damit um rund 12 %. Die Vergütung der Herkunftsnachweise ist in diesem Preis inkludiert.
Die Festlegung der Strompreise für die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung erfolgt nach klaren gesetzlichen Vorgaben. Die Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, ihre Strompreise für das kommende Jahr bis spätestens Ende August zu veröffentlichen, und stellen diese der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) zu. Diese überprüft, ob die Tarife angemessen sind. Die Strompreise dürfen unterjährig nicht angepasst werden.