Lärmsanierungsprojekt Rapperswil-Jona
Abschnitt 52.5 - B52.7.052.003
Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 17, Rapperswil-Jona: Lärmsanierungsprojekt Rapperswil-Jona, Abschnitt 52.5 - B52.7.052.003» vom 7. Juni bis 7. Juli 2022 durchgeführt.
Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gern mit unter folgendem Link aufgeführten Formular eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gern zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.
Neuer lärmarmer Belag und Tempo 50
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
An der Kantonsstrasse Nr. 17 in Rapperswil-Jona werden bei mehreren Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt sieht den Einbau eines lärmarmen Belags vor, der im Rahmen der Sanierung eingebaut wurde. Im Siedlungsgebiet enthält das Projekt zudem eine Geschwindigkeitsreduktion von 60 km/h auf 50 km/h.