Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 17, Schänis: Lärmsanierungsprojekt Schänis, Abschnitte 44.1, 44.2 und 44.3 Süd - B44.7.044.001.200» vom 9. Mai bis 9. Juni 2022 durchgeführt.
Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gern mit dem unter folgendem Link aufgeführtem Formular eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gern zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.
Neuer Belag, Tempo 30, Schallschutzfenster
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
An der Kantonsstrassen Nrn. 17 und 82 in Schänis werden bei mehreren Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt sieht den Einbau eines lärmarmen Belags im Oberdorf sowie die Reduktion der signalisierten Geschwindigkeit auf 30km/h im Unterdorf vor. Für einzelne Liegenschaften am Ortsrand soll der Einbau von Schallschutzfenstern geprüft werden.
Koordination mit anderen Projekten
Das vorliegende Projekt ist auf das Gemeindestrassenprojekt «Tempo-30-Zone Gallusgasse, Urteilen- und Quellenstrasse» abgestimmt, insbesondere was den Zonenabschnitt auf der Kantonsstrasse anbelangt.
Die Mitwirkung der beiden Projekte wird parallel und möglichst zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt.