Die Bürgerschaft stimmte an der Bürgerversammlung vom 6. Juni 2019 einem Antrag in der allgemeinen Umfrage zu, wonach sich die Stadt zu den Pariser Klimazielen bekennen und den Treibhausgasausstoss bis spätestens im Jahr 2040 auf Netto Null reduzieren soll. An einer folgenden Urnenabstimmung setzte der Stadtrat das Ziel Null-Ausstoss dann aber auf 2050 fest. Die Stimmbevölkerung stimmte dem Klimaartikel mit 72,3 Prozent zu.
Pablo Blöchlinger und Hanspeter Raetzo rügten die Zielverschiebung von 2040 auf 2050 und gelangten mit einer Abstimmungsbeschwerde an den Kanton. Das Departement des Innern wies die Beschwerde ab. Und nun auch das Verwaltungsgericht. Allerdings nur aus formellen Gründen. Inhaltlich hat sich das Gericht zur Beschwerde nicht geäussert.
Pablo Blöchlinger sagt gegenüber Linth24:
«Schade, fand das Gericht einen scheinbar formellen Fehler, um sich nicht materiell mit der Sache auseinandersetzen zu müssen. So nützt das Urteil nichts. Die Vorgabe 2050 gibt ja schon der Bund vor, damit ist der Klimaartikel der Stadt unnötig. Ob wir eine Beschwerde an das Bundesgericht machen, werden wir zu gegebener Zeit besprechen.»
Die Mitteilung der Stadt Rapperswil-Jona findet sich hier.