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Kanton
03.11.2021
03.11.2021 10:05 Uhr

Einigung zur Rückübertragung des Spitals Wattwil

Das Spitalgebäude wird an die Gemeinde Wattwil übertragen, Preis und Details sind aber noch auszuarbeiten.
Das Spitalgebäude wird an die Gemeinde Wattwil übertragen, Preis und Details sind aber noch auszuarbeiten. Bild: Keystone/Gian Ehrenzeller
Der Gemeinderat Wattwil und die St.Galler Regierung haben sich im Grundsatz über die Konditionen zur Rückübertragung der Liegenschaft geeinigt. Damit wird der Abtretungsvertrag von 2002 ersetzt.

In drei Verhandlungsrunden haben sich der Gemeinderat Wattwil, die Regierung des Kantons St.Gallen und die Spitalanlagengesellschaft SRFT im Grundsatz über die Konditionen zur Rückübernahme der Spitalliegenschaft durch die Gemeinde Wattwil geeinigt. Nun werden die Übergabemodalitäten im Detail ausgearbeitet.

Ablösung des bestehenden Abtretungsvertrages

Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der Nachfolgelösung für die Spitalliegenschaft erreicht. Gleichzeitig ist damit die Ablösung des bestehenden Abtretungsvertrages verbunden. Der Gemeinderat Wattwil sieht die Gründung und Finanzierung einer gemeindeeigenen Immobiliengesellschaft als künftige Trägerin der Liegenschaft vor.

Für die definitive Zustimmung zur Übernahme der Immobilie durch die Gemeinde ist in Wattwil gemäss Gemeindeordnung eine Urnenabstimmung nötig. Der Gemeinderat wird nun möglichst rasch zuhanden der Stimmberechtigten den Termin und das Gutachten für die Abstimmung darüber vorlegen.

Kanton St.Gallen / Gemeinderat Wattwil