Am 13. September 2021 hat der Stadtrat von Rapperswil-Jona zum Feuerwehr-Streit einen Entscheid gefällt. Für Stadtpräsident Martin Stöckling, der beim Entscheid (einmal mehr) im Ausstand war, ist der Beschluss ein Debakel. Zuerst musste er Mitte Juli 2021 seine gut ein Jahr zuvor gefällten Degradierungen gegen vier Feuerwehrler wieder zurücknehmen. Und nun entschädigt der Stadtrat die Abgestraften mit gut 16'000 Franken. Damit lässt er seinen Präsidenten im Regen stehen.
Je 4'092 Franken für die Feuerwehrler
In seinem Beschluss schreibt der Stadtrat unter den «Erwägungen», mit Stöcklings Rückzug seiner Degradierungen stehe die Feuerschutzkommission in der Schuld der abgestraften Feuerwehrler. Deshalb seien diese für ihre anwaltschaftlichen Aufwände inklusive Mehrwertsteuer mit je 4’093 Franken zu entschädigen. Das macht gut 16'000 Franken. Plus städtische Anwaltskosten. Alles – wie immer – zu Lasten der Steuerzahler.
Nun geht’s um die Entlassungen
Feuerwehr-Hauptmann Peter Hunziker, einer der ausgesperrten Feuerwehrler, sagt gegenüber Linth24, der Entscheid sei für die Betroffenen «ein Sieg auf der ganzen Linie». Das Geld würden sie nun für den Rekurs gegen ihre Entlassungen aus dem Feuerwehrdienst einsetzen.
Und damit geht der Streit weiter. Anfangs diese Woche legte Stöcklings Feuerschutzkommission in einem Beschluss den Grundstein dazu. Darin erklärt sie die Aussperrungen für die vier Feuerwehrler aus der städtischen Feuerwehr für definitiv.
Vom banalen Ursprung, nämlich, dass drei der vier Feuerwehrler in hiesigen Schulen Nothilfekurs für Lehrpersonal gaben – und einer dieser vier «nur» der Mann einer Nothelferin war – ist in diesem Beschluss kein Wort mehr zu lesen.
Seine Entlassungen aus dem Dienst begründet die Kommission wie folgt: Erstens seien die betroffenen Feuerwehrler über 50 Jahr alt und hätten ihr Dienstsoll absolviert. Für sie bestehe deshalb «kein Recht mehr auf eine weitere Einteilung in der Feuerwehr».
Zumindest von aussen betrachtet befremdet dieses Argument. Wird doch sonst permanent geklagt, es seien immer weniger Leute bereit, sich für die Allgemeinheit einzusetzen.
Gang an die Öffentlichkeit
Zweitens wirft die Feuerschutzkommission den Ausgesperrten vor, den Feuerwehr-Konflikt an die Öffentlichkeit getragen zu haben. Eine Beilegung der Differenzen sei deshalb nicht mehr möglich.
Aber auch dieses Argument steht schief im Wind: Die Feuerwehrler bekamen bis jetzt im Feuerwehr-Streit rundum Recht. Zudem habe sie sich vor dem Gang an die Medien mehrfach um eine Lösung des Konflikts bemüht. Sogar bei der städtischen Schlichtungsstelle. Feuerschutz-Präsident Stöckling jedoch wehrte alles ab. Den von ihm Abgestraften nun den Gang an die Öffentlichkeit vorzuwerfen, ist kühn und befremdend.
Wie weiter?
Die Feuerwehrler haben nun die Möglichkeit, gegen den Entscheid ihrer definitiven Aussperrung aus der Feuerwehr Einsprache zu erheben. Tun sie dies, wird der Kommissions-Entscheid beim Stadtrat und später allenfalls noch beim Kanton landen. Mit Ausnahme, der Stadtrat findet mit den Feuerwehrlern eine Einigung – was dann möglicherweise nochmals etwas kosten dürfte.