- Von Bruno Hug
Der Rapperswil-Joner Stadtrat akzeptiert den Entscheid des St. Galler Departements des Innern nicht, welches eine Volks-Initiative zum BWZ-Standort in Rapperswil zulassen wollte. Er zieht den Kantons-Entscheid auf Kosten der Bürger vor das Verwaltungsgericht – und bekämpft damit die Demokratie.
Der Hergang des Konflikts ist bekannt: Der Stadtrat von Rapperswil-Jona möchte das neue BWZ hinter den Bahngeleisen im Südquartier bauen. Das Komitee «BWZ im Zentrum» setzt sich umgekehrt dafür ein, dass der Neubau am heutigen Standort gegenüber dem Sonnenhof entsteht. Nachdem Stadtpräsident Martin Stöckling und zwei weitere Stadträte auch nach vier Sitzungen mit dem Komitee nicht bereit waren, eine professionelle Standortabwägung vorzunehmen, wollte das Komitee dazu eine Initiative lancieren. Damit hätte ein Volksentscheid zum BWZ-Standort Klarheit gebracht.
Stadtrat spricht Bürger Entscheidrecht ab
Am 2. März 2020 erklärte der Rat die Initiativ-Eingabe des Komitees jedoch für widerrechtlich. Er führte aus, die Standort-Frage der neuen Schule liege «nicht in der Zuständigkeit der Bürgerschaft» – obwohl sie die Schule mit gegen 50 Mio. Franken finanziert.
Gegen dieses Verbot erhob das Komitee beim Kanton Einsprache. Es führt aus, ohne einen Volksentscheid könnte der BWZ-Neubau später anlässlich der Abstimmung zum Investitionskredit an der Urne scheitern. Das sei weder im Sinne der Stadt noch in demjenigen der Bürger und der Schüler.
Am 11. Dezember 2020 stützte das Departement des Innern das Komitee und befahl dem Stadtrat, die Initiative zuzulassen. Zudem wurde dem Stadtrat die Entscheidgebühr in Höhe von 2‘000 Franken auferlegt.