«Diese Entscheidung ist ein sensationeller Erfolg für das Aktionsbündnis Urkantone», schreiben die Veranstalter. Eine Maskentragpflicht für Redner auf einer Kundgebung schränkt die freie Rede und Ausdrucksmöglichkeit wesentlich ein. Das Gericht schreibt: «lhre jeweirigen Reden können die Rednerinnen und Redner am dafür vorgesehenen Standort ohne Schutzmaske vortragen. Es ist ein Abstand des Redners zu den Teilnehmern und Teilnehmerinnen während der Rede von allseitig mindestens 3 m zu wahren.»
Kleiner Sieg des Rechtsstaates
Für das Aktionsbündnis Urkantone war es daher immer unverständlich, dass die Schwyzer Polizeibehörden unter der Leitung des Sicherheitsdirektors und Regierungsrates Herbert Huwiler erstmals und einmalig in der Schweiz auf einer solchen Einschränkung der Meinungsfreiheit und des Versammlungsrechtes beharrt haben, und zwar auch dann noch, als Rechtsanwalt Rohner ein Rechtsgutachten des BAG vorgelegt hat, nach dem keine Maskentragpflicht für Redner auf einer politischen und zivilgesellschaftlichen Kundgebung besteht.
«Diese Entscheidung ist ein kleiner Sieg des Rechtsstaates und der Demokratie über die Corona-Willkür und zeigt, dass sich organisierter Widerstand gegen rechtswidriges Behördenverhalten lohnt.» Das Aktionsbündnis Urkantone will sich weiterhin dafür engagieren, dass die demokratischen Rechte, die mit den Corona-Massnahmen sehr stark unter die Räder gekommen sei, wieder zur Geltung komme. Das wird wohl auch Thema an der Kundgebung vom Samstag 9. Januar in Schwyz sein...