Schon im Vorfeld der 2. Kundgebungen des Aktionsbündnis Urkantone diesen Samstag 9. Januar 2021 geht es hoch zu und her: Noch diese Woche wird das Urteil des Verwaltungsgerichts erwartet, ob an der 1. Kundgebung wirklich gegen die Regeln verstossen wurde, weil die Redner keine Maske trugen.
Zudem erschien am Mittwoch gleich in zwei Zeitungen der Artikel «Maulkorb für Hausarzt an Corona-Demo?», in dem behauptet wird, dass das Aktionsbündnis Urkantone «trotz Versammlungsverbot» eine Kundgebung in Schwyz plane. Darin steht auch, das BAG verbiete die Versammlung von mehr als 15 Personen.
Falsche Aussagen
«Diese Aussagen sind irreführend bis falsch. Richtig ist vielmehr, dass aktuell politische Kundgebungen ohne jede Beschränkung der Personenanzahl erlaubt sind (Art. 6c der Covid-19-Verordnung besondere Lage). Alle unsere vier Kundgebungen in Schwyz, Altdorf UR, Stans und Sarnen sind behördlich bewilligt», wehren sich die Organisatoren. Sie fordern eine Gegendarstellung und behalten sich eine Beschwerde beim Schweizer Presserat vor.
In dem genannten Artikel werde zudem berichtet, dass die Urner Gesundheitsdirektion einer Privatperson aus Luzern in einer Mail mitgeteilt habe, dass sie den Urner Hausarzt Dr. med. Gianmarco Sala schriftlich auffordern werde, «bei seinen Meinungsäusserungen zu diesem Thema per sofort den Beisatz Arztperson zu unterlassen». Einem Redner verbieten, seinen Beruf zu erwähnen, sei «ein schändlicher Bruch der verfassungsmässigen Meinungsfreiheit», heisst es weiter in der Medienmitteilung des Aktionsbündnis Urkantone.