Nun kommt es zur Anklage: Die Kundgebung in Lachen vom 21. November, bei welcher über 1000 Personen teilgenommen haben, erfährt Konsequenzen. Alle Redner werden verzeigt – «wegen Nichttragen der Schutzmasken im öffentlichen Raum», schreibt die Kantonspolizei in einem Mail an die Verantwortlichen. Weiter steht darin:
- Sie werden als beschuldigte Person einvernommen
- Sie haben das Recht, die Aussage und die Mitwirkung zu verweigern
- Sie können auf eigene Kosten einen Verteidiger beiziehen
- Sie können bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einen amtlichen Verteidiger beantragen
Medienmitteilung mit Stellungnahme
«Die Forderung nach einer Schutzmaske für Redner würde Versammlungen verunmöglichen und ist rechtswidrig, wie eine von uns eingeholte Rechtsauskunft bestätigt», sagt das Aktionsbündnis Urkantone. Sehen Sie die weitere Stellungnahme der Beklagten und das vollständige Mail der Kapo Schwyz im folgenden Dokument: