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Gommiswald
18.12.2025

Baureglement-Nachtrag in Vollzug

Im I. Nachtrag zum Gommiswalder Baureglement wurde eine Bestimmung zu Attikageschossen überarbeitet. (Symbolbild)
Im I. Nachtrag zum Gommiswalder Baureglement wurde eine Bestimmung zu Attikageschossen überarbeitet. (Symbolbild) Bild: Unsplash: Georg Arthur Pflueger
Der Gemeinderat Gommiswald setzt den I. Nachtrag des Baureglements und den Nachtrag zur Legende zum Zonenplan ab 1. Januar 2026 in Vollzug.

Der Gemeinderat hat anfangs Februar 2025 den I. Nachtrag des Baureglements sowie den Nachtrag zur Legende zum Zonenplan erlassen. Während der Auflagefrist wurde gegen den Nachtrag eine Einsprache erhoben, welche der Gemeinderat abgewiesen hat.

Nachdem das fakultative Referendum anschliessend unbenützt abgelaufen war, wurde der Nachtrag zur Genehmigung den kantonalen Behörden eingereicht. Diese Genehmigung ist anfangs Oktober bei der Gemeinde eingegangen. Anschliessend wurde der Gesamtentscheid der Einsprecherschaft eröffnet.

Neue Bestimmungen ab 1. Januar 2026

Da dagegen kein Rekurs erhoben wurde, ist der I. Nachtrag in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat hat daher den I. Nachtrag des Baureglements sowie den Nachtrag zur Legende zum Zonenplan per 1. Januar 2026 in Vollzug gesetzt.

Dies bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2026 die neuen Bestimmungen anzuwenden sind. Hängige Baugesuche werden zum Zeitpunkt der Baubewilligung nach dem dann geltenden Recht beurteilt.

Gemeindekanzlei Gommiswald/«über üs» / Redaktion Linth24
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