Der Gemeinderat hat anfangs Februar 2025 den I. Nachtrag des Baureglements sowie den Nachtrag zur Legende zum Zonenplan erlassen. Während der Auflagefrist wurde gegen den Nachtrag eine Einsprache erhoben, welche der Gemeinderat abgewiesen hat.
Nachdem das fakultative Referendum anschliessend unbenützt abgelaufen war, wurde der Nachtrag zur Genehmigung den kantonalen Behörden eingereicht. Diese Genehmigung ist anfangs Oktober bei der Gemeinde eingegangen. Anschliessend wurde der Gesamtentscheid der Einsprecherschaft eröffnet.
Neue Bestimmungen ab 1. Januar 2026
Da dagegen kein Rekurs erhoben wurde, ist der I. Nachtrag in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat hat daher den I. Nachtrag des Baureglements sowie den Nachtrag zur Legende zum Zonenplan per 1. Januar 2026 in Vollzug gesetzt.
Dies bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2026 die neuen Bestimmungen anzuwenden sind. Hängige Baugesuche werden zum Zeitpunkt der Baubewilligung nach dem dann geltenden Recht beurteilt.