Das Baureglement der Gemeinde Gommiswald wird seit dem 1. Januar 2019 angewendet. Damit wurde die neue Bau- und Zonenordnung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, PBG) in der Gemeinde eingeführt.
Erster Rekursentscheid auf neuer Gesetzesgrundlage
Das Bau- und Umweltdepartement (BUD) hat mit einem Rekursentscheid im August 2023 erstmals auf der Grundlage der neuen Vorschriften des Planungs- und Baugesetzes einen Entscheid gefällt. Dieser enthält neben verschiedenen Verschärfungen der Rechtsprechung zum kantonalen Baurecht auch Aussagen zum Baureglement Gommiswald.
Das BUD bezeichnete die Bestimmung von Art. 21 BauR, die eine vom Standard abweichende Situierung des Attikageschosses erlaubt, als dem kantonalen PBG widersprechend und versagte dieser Regelung deshalb die Anwendung. Zudem äusserte sich das BUD erstmals zur Anwendung der Fassadenhöhe nach Art. 86 PBG.
Der Rekursentscheid gibt insbesondere Anlass, die bisherige Bestimmung zum Attikageschoss zu überarbeiten. Gleichzeitig kann man auf fünf Jahre Praxis zum neuen Baureglement zurückblicken und die bisherigen Erfahrungen in der Gemeinde Gommiswald auswerten.
Änderungsbedarf nicht nur wegen Rekursentscheid
Aus den Beratungen der eingesetzten Arbeitsgruppe und des externen Rechtsberaters ergab sich, dass aufgrund des erwähnten Rekursentscheids und der zwischenzeitlichen Erfahrungen und Entwicklungen ein Änderungsbedarf des Baureglementes besteht.
Der Gemeinderat hat die Änderungen in einem I. Nachtrag zum Baureglement zusammengefasst.
Mitwirkung für Bevölkerung bis 7. Mai 2024
Damit sich die Bevölkerung in geeigneter Weise zum I. Nachtrag zum Baureglement einbringen kann, wird dieses während rund 30 Tagen der Mitwirkung unterstellt.
Die detaillierten Unterlagen können auf www.mitwirkung-gommiswald.ch eingesehen und entsprechende Stellungnahmen abgegeben werden. Die Mitwirkung läuft von 8. April bis 7. Mai 2024.