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Schänis
16.12.2025
16.12.2025 17:35 Uhr

Hofbachprojekt nun bei Kanton

Der Gemeinderat Schänis will den Hofbach, hier am Hofweg, für 9,7 Millionen Franken gegen ein Jahrhunderthochwasser ausbauen.
Der Gemeinderat Schänis will den Hofbach, hier am Hofweg, für 9,7 Millionen Franken gegen ein Jahrhunderthochwasser ausbauen. Bild: IG nipo - ewp
Nach Projektanpassungen wegen Einsprachen und Erledigung weiterer Einsprachen hat der Schänner Gemeinderat das Hofbachprojekt nun beim Kanton St.Gallen zur Genehmigung eingereicht.

Nachdem der Gemeinderat die aus den Einspracheverhandlungen resultierenden Massnahmen am Projekt gutgeheissen und über die nicht zurückgezogenen Einsprachen erstinstanzlich beschlossen hat, konnte das Hofbachprojekt dem Kanton zur Genehmigung eingereicht werden.

Massnahmen am Projekt im vereinfachten Verfahren

Im Zuge der Einspracheverhandlungen wurden verschiedenen Einspracheparteien Zusicherungen betreffend Projektanpassungen abgegeben. Grösstenteils handelt es sich dabei um kostenpflichtige Massnahmen am Projekt, die vom Gemeinderat gutgeheissen und im Anschluss planerisch aufgearbeitet wurden. Es sind allesamt sehr geringfügige, nur ganz wenige Grundeigentümer betreffende Änderungen, weshalb das vereinfachte Verfahren zur Anwendung kam. Das bedeutet, dass die von den geringfügigen Projektanpassungen betroffenen Grundeigentümer, soweit sie nicht selbst Partei im Einspracheverfahren sind, von den Projektänderungen schriftlich unter Ansetzung einer Einsprachefrist von 30 Tagen in Kenntnis gesetzt wurden.

Es gingen keine Einsprachen ein. Damit wurden die Anpassungen projektwirksam, wodurch mehrere Einsprachen als durch Rückzug erledigt abgeschrieben werden konnten; vorbehalten bleibt dabei die Projektgenehmigung.

Einspracheentscheide als Teil des Mantelbeschlusses

Über die noch verbliebenen Einsprachen entschied der Gemeinderat als Teil eines sogenannten Mantelbeschlusses, mit welchem das Projekt dem Kanton zur Genehmigung eingereicht wurde. Nach den Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes dürfen die Einspracheentscheide erst dann erstinstanzlich eröffnet werden, wenn die Projektgenehmigung vorliegt – und zwar als Gesamtentscheid mit Rechtsmittelbelehrung zusammen mit dem Genehmigungsentscheid.

Rechtskräftig wird das Hofbachprojekt, wenn die Projektgenehmigung des Kantons vorliegt, aber auch Rekurse, welche nach Eröffnung des erstinstanzlichen Entscheids allenfalls weitergezogen werden, erledigt sind. Sobald dies der Fall ist, wird der Gemeinderat eine Orientierungsversammlung einberufen und anschliessend die Urnenabstimmung über das notwendige Kreditbegehren ansetzen.

Nächster Schritt Genehmigungsverfahren

Als nächster Schritt folgt nun zuerst das Genehmigungsverfahren des Hofbachprojektes bei den zuständigen kantonalen Stellen. Sobald der Genehmigungsentscheid vorliegt, wird die Bürgerschaft mittels Berichterstattung in der LinthSicht informiert.

Gemeinderat Schänis/LinthSicht / Redaktion Linth24
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