Ausgangslage
Mit dem Erlass des Sanierungsprojektes für den Hofbach am 31. Januar 2022 nahm der Gemeinderat die zweite Etappe für den Ausbau der Dorfbäche Schänis in Angriff. Der Hofbach soll auf einer Gesamtlänge von 1,5 Kilometern ausgebaut werden. Das Projekt ist auf ein Hochwasser ausgerichtet, wie es im Siedlungsgebiet statistisch alle 100 Jahre einmal eintritt. Entlang mehrerer Bachabschnitte müssen zudem bestehende Strassen und Wege angepasst werden, welche bei dieser Gelegenheit auch gleich saniert und wo nötig ausgebaut werden. Mit Sondernutzungsplan wird der Gewässerraum mittels Baulinien festgelegt.
Die Teilstrassenpläne sowie der Sondernutzungsplan für den Gewässerraum sind aufeinander und mit dem Wasserbauprojekt abgestimmt und wurden gleichzeitig öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage erfolgte in der Zeit vom 15. März bis 13. April 2022. Es gingen insgesamt 21 Einsprachen ein, woraufhin entsprechende Einspracheverhandlungen geführt wurden.
Eingehende Prüfung
Nebst den eingegangenen Einsprachen vernahm der Gemeinderat verschiedene Sorgen und Ängste der betroffenen Einwohnerschaft im Zusammenhang mit dem anstehenden Wasserbauprojekt.
Der Gemeinderat nimmt diese Bedenken ernst und prüfte die geplante Sanierung des Hofbachs nochmals auf Herz und Nieren, bevor das Verfahren weiter vorangetrieben wird.
Gemeinderat hält am Projekt fest
Der Umstand, dass der Hofbach in verschiedenen Abschnitten in einem schlechten Zustand ist, eine partielle Sanierung jedoch weder bewilligungsfähig noch subventionsberechtigt wäre, und die Erkenntnis, dass verschiedene aus der Bevölkerung vorgeschlagene alternative Varianten nicht zielführend wären, führten zu folgendem Gemeinderatsbeschluss:
- Der Gemeinderat hält am Wasserbauprojekt fest.
- Eine unter der Leitung von Gemeindevizepräsident Paul Schwitter (Ressortvorsteher) stehende Arbeitsgruppe, der im weiteren Gemeindepräsidentin Gabriela Tremp, Gemeinderatsschreiber David F. Reifler, Bauamtsleiter Daniel Gorfer und bei Bedarf Projektverfasser Martin Schibli angehören, wird die noch hängigen Einsprachen bearbeiten sowie die notwendigen Verhandlungen führen und dem Gemeinderat Bericht erstatten.
- Sind die Einsprachen aufgrund seitens des Gemeinderates noch zu genehmigenden Zugeständnissen zurückgezogen oder mittels Gemeinderatsbeschluss erstinstanzlich abgelehnt, werden die Projektunterlagen dem Amt für Wasser und Energie zur Genehmigung eingereicht.
- Die eingesetzte Schätzungskommission ist ersucht, die hängigen Einsprachen gegen den Beitragsplan ebenfalls weiter zu bearbeiten bzw. zu erledigen.
- Die Einspracheentscheide werden den Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes folgend dereinst zusammen mit der Projektgenehmigung des Kantons erstinstanzlich eröffnet.
- Nach Erledigung etwelcher Rekurse in zweiter Instanz, bzw. nach Rechtskraft des Projektes wird der Gemeinderat zeitnah die Urnenabstimmung über das Kreditbegehren in der Höhe von brutto 9,745 Mio. Franken ansetzen und vorab eine Orientierungsversammlung für die Stimmbürgerschaft einberufen.