Seit dem Jahr 1967 ist der «Baulinienplan Gebiet Fli» in Kraft, welcher den Strassenabstand von Bauten und Anlagen gegenüber der Betliserstrasse (innerhalb des Siedlungsgebiets) regelt. Der Gemeinderat hat vom 2. Juni bis am 1. Juli 2025 die öffentliche Mitwirkung zur Aufhebung des Baulinienplans durchgeführt. Dabei gingen insgesamt elf Eingaben ein. Zwei Parteien unterstützten die Aufhebung des Baulinienplans, neun Parteien lehnten die Aufhebung im Rahmen der Mitwirkung ab.
Genehmigung für Aufhebung in Aussicht
Der Gemeinderat hat die Aufhebung des Baulinienplans durch das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) vorprüfen lassen. Das AREG hat im Vorprüfungsbericht festgehalten, dass aus raumplanerischer Sicht eine Überprüfung des beinahe 60 Jahre alten Baulinienplans nachvollziehbar sei und eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden könne.
Grösserer Strassenabstand als üblich
Die Baulinien des «Baulinienplans Gebiet Fli» legen bei beinahe allen betroffenen Grundstücken einen grösseren Strassenabstand fest als nach den Bestimmungen im Baureglement der Politischen Gemeinde Amden und dem kantonalen Strassengesetz. Dies führt unter anderem zu einer eingeschränkten Bebaubarkeit der an die Betliserstrasse angrenzenden Grundstücke. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass der Baulinienplan überholt ist, nicht mehr im Sinne der ehemaligen öffentlichen Interessen steht, respektive mit den heute gültigen Vorschriften nach Regelbauweise die öffentlichen Interessen ausreichend gewährleistet sind. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat die Aufhebung des Baulinienplans beschlossen.