Seit dem Jahr 1967 ist der «Baulinienplan Gebiet Fli» in Kraft, welcher den Strassenabstand von Bauten und Anlagen gegenüber der Betliserstrasse (innerhalb des Siedlungsgebiets) regelt.
Aus den verfügbaren Unterlagen geht nicht hervor, zu welchem Zweck der Baulinienplan seinerzeit ausgearbeitet wurde. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass zum Zeitpunkt des Erlasses mit dem Baulinienplan der erforderliche Raumbedarf für den Ausbau der Betliserstrasse gesichert wurde. An der Betliserstrasse wurden in den letzten Jahrzehnten verschiedene bauliche Anpassungen vorgenommen. Ein weiterer Ausbau der Betliserstrasse innerhalb des Siedlungsgebiets ist nicht vorgesehen.
Überholter Baulinienplan schränkt Bebaubarkeit ein
Die Baulinien des «Baulinienplans Gebiet Fli» legen einen grösseren Strassenabstand fest als nach den Bestimmungen im Baureglement der Politischen Gemeinde Amden und dem kantonalen Strassengesetz. Dies führt unter anderem zu einer eingeschränkten Bebaubarkeit der an die Betliserstrasse angrenzenden Grundstücke.
Der Gemeinderat ist der Meinung, dass der Baulinienplan überholt ist, nicht mehr im Sinne der ehemaligen öffentlichen Interessen steht, respektive mit den heute gültigen Vorschriften nach Regelbauweise die öffentlichen Interessen ausreichend gewährleistet sind, und der Baulinienplan deshalb ersatzlos aufgehoben werden soll.
Mitwirkung für Bevölkerung bis 1. Juli 2025
Damit sich die Bevölkerung bei der Planung in geeigneter Weise einbringen kann, führt die Politische Gemeinde Amden das Mitwirkungsverfahren durch. Die Bevölkerung ist eingeladen, beim Planungsprozess mitzuwirken.
Die Unterlagen können seit dem 2. Juni 2025 auf der elektronischen Mitwirkungsplattform (www.mitwirken-amden.ch) oder im Gemeindehaus (Anschlagkasten im 1. Stock) eingesehen werden. Anregungen und Vorschläge können bis spätestens am 1. Juli 2025 schriftlich oder über die elektronische Mitwirkungsplattform an den Gemeinderat gerichtet werden.