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Leserbrief
Rapperswil-Jona
12.11.2025
12.11.2025 16:11 Uhr

Hundehalter nicht büssen und kriminalisieren

Rosita Ruzsa wehrt sich für die Hunde.
Rosita Ruzsa wehrt sich für die Hunde. Bild: Linth24
Rosita Ruzsa ärgert sich: Mit dem Vorwand, Wildtiere zu schützen, will Rapperswil-Jona Hunde vier Monate im Jahr an die Leine zwingen. Sinn und Verhältnismässigkeit gehen verloren.

Rosita Ruzsa aus Rapperswil schreibt:

«Die geplante Änderung des Polizeireglements in Rapperswil-Jona soll angeblich dem Schutz von Jung- und Wildtieren dienen. Doch wer genauer hinschaut, erkennt schnell: Gemeint sind nur die Hunde, die einmal mehr zum Hauptproblem erklärt werden. Alles andere scheint kein Thema zu sein.

Keine Vorfälle bekannt

Obwohl der Stadt keine nennenswerten Vorfälle bekannt sind, müssen in Rapperswil-Jona Hunde künftig vom 1. April bis 31. Juli in allen Wäldern und deren Randzonen generell an die Leine verpflichtet werden. Ausgenommen sind Jagdhunde im Einsatz und Ausbildung...
Dafür will die Stadt das Polizeireglement ab 2026 anpassen – im Eiltempo und mit drastischen Folgen: Wer dagegen verstösst, riskiert Bussen bis zu 10'000 Franken – gemäss Gesetzgebung – ein Vergleich: Bei schwerer Umweltverschmutzung liegt die Maximalstrafe im Kanton bei 5'000 Franken!

Rechtliche Grauzonen

Neben dem offensichtlichen Missverhältnis droht erheblicher Verwaltungsaufwand. Schon heute bewegen sich Hundehalter manchmal in gesetzlichen Grauzonen, um ihren Tieren eine artgerechte Haltung zu ermöglichen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das geltende und bereits vollbeladene Reglement nicht ausreichen soll. Einerseits darf sich ein Hund bereits heute fast nirgends mehr frei bewegen und anderseits sind in den übrigen Gebieten Hunde so zu führen, dass sie ‹weder sich selbst noch Dritte oder andere Tiere gefährden oder belästigen›. Diese Grundlage reicht völlig aus- Eine Verschärfung ist komplett unnötig und diskriminierend.

Absurd – Polizisten fehlen

Gerade an heissen Sommertagen zeigt sich die Absurdität: Wer mit seinem Hund im Schatten eines Waldrands etwas spielen oder ruhen möchte, riskiert künftig eine Busse – selbst wenn der Hund unter Kontrolle ist. Polizei und ‹Parkranger› müssten solche Bagatellen kontrollieren, während an anderer Stelle Personal die Polizei-Ressourcen fehlen.

Hundehalter kriminalisieren

Die geplante Änderung nimmt den Hundehaltern das Verantwortungsgebot, kriminalisiert sie und erschwert eine artgerechte Tierhaltung. Sie riecht mehr nach Symbolpolitik und Einnahmequelle als nach echtem Tierschutz.

Für die Sozialisierung und die Erziehung von Hunden ist das letzte bisschen Freiheit von immenser Bedeutung. Den Hunden diese zu entziehen wäre ein grosser Fehler. Vergessen wir nicht, für was uns Menschen die uns schon seit über 20'000 Jahren begleitenden Hunde dann wieder recht sind.

Die Bedrohung von Tierarten den Hunden in die Schuhe zu schieben, ist die einfachste Art des Menschen von seinem eigenen Gebaren abzuschweifen.»

Fakultatives Referendum Februar/März 2026

Stadtrat Christian Leutenegger schreibt Linth24 zur Hundepflicht:

«Es geht nicht darum, Hundehalterinnen und Hundehalter einzuschränken, sondern darum, junge Wildtiere in einer besonders empfindlichen Lebensphase zu schützen. Mit der Anpassung des Polizeireglements reagiert die Stadt auf Anliegen aus der Bevölkerung und von Fachstellen, die sich für einen besseren Schutz der Jungtiere einsetzen.

Umstellung für Hundehalter?

Der Stadtrat ist sich bewusst, dass diese Regelung für Hundehalterinnen und -halter eine Umstellung mit sich bringt – jedoch zum Wohl und Schutz der Jungtiere im Wald. Auch mit der neuen Regelung gibt es in Rapperswil-Jona zahlreiche Orte, an denen Hunde weiterhin frei laufen dürfen.
Einerseits gilt die Leinenpflicht ausschliesslich im Wald und am Waldrand während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli. Andererseits hat die Stadt Orte geschaffen, an denen sich Hunde frei bewegen dürfen – beispielsweise beim Tüchelweier.
Aus Sicht der Stadt ist eine Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit, wie sie auch in umliegenden Gemeinden gilt, verhältnis- und zweckmässig.

Vernehmlassung und Referendum

Derzeit läuft die Vernehmlassung der Gesetzesänderung bei den Parteien, danach unterliegt die Anpassung dem fakultativen Referendum. Dieses dauert 40 Tage wird voraussichtlich vom 23. Januar – 4. März 2026 durchgeführt.»

Rosita Ruzsa, Rapperswil
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